Gammelfleisch-Skandal Großteil des Fleisches bereits verzehrt - keine härteren Strafen geplant

Berlin (rpo). Ein Großteil des Gammelfleisches ist offenbar bereits verzehrt worden. In den vergangenen 14 Tagen habe der Großhändler verdorbenes Fleisch an 26 verschiedene Händler geliefert, meldet Christopher Habl, Sprecher des Kreisverwaltungsreferats (KVR).

Bei Kontrollen seien in fünf Betrieben Auffälligkeiten entdeckt worden, die auf Umetikettierungen oder gammeliges Fleisch hindeuteten. "Wir gehen davon aus, dass der Großteil des Fleisches schon verzehrt ist", so Habl.

Unter den belieferten Betrieben sind nach Habls Angaben große bayerische Traditionsgaststätten ebenso wie kleine Gastronomiebetriebe, Kantinen, Metzgerei-Imbisse, Dönerbuden und Asia-Läden. Wie viele Tonnen Fleisch der Großhändler geliefert habe, werde derzeit geprüft. Der KVR-Sprecher konnte auch nicht sagen, wie viel Fleisch bei den belieferten Betrieben noch entdeckt wurde. Die auffälligen Proben würden analysiert. Dass es sich bei den Lieferungen um Gammelfleisch gehandelt habe, habe vielleicht ein Koch sehen können, sagte Habl. "Der Verbraucher kann das nach der Verarbeitung nicht mehr sehen."

Indes sieht die Bundesregierung keinen Anlass dafür, das Strafmaß von bis zu fünf Jahren Haft für die Verantwortlichen zu erhöhen. Es gebe "keine Notwendigkeit und keinen Bedarf, hier etwas zu verschärfen", erklärte das Verbraucherministerium am Montag in Berlin. Auch das Justizministerium hält eine Verschärfung des Strafrahmens für unnötig.

Allerdings räumten beide Häuser ein, dass der Rahmen vor Gericht oft nicht ausgeschöpft werde. "Da besteht die Möglichkeit, hier härter heranzugehen", sagte eine Sprecherin des Verbraucherministeriums.

Die Ministerien verwiesen darauf, dass Täter in besonders gravierenden Fällen bis zu fünf Jahre hinter Gitter kommen können. Dies sei im Lebensmittel- und Futterrecht sowie im Strafgesetzbuch geregelt. Wer "gesundheitsgefährdende Lebensmittel" in den Verkehr bringe, könne mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden, sagte eine Sprecherin des Verbraucherministeriums. Bei "Ekel erregenden Lebensmitteln" ohne Gefährdung für die Verbraucher sei ein Jahr möglich. Eine Sprecherin des Justizministeriums ergänzte, dass es häufig um Betrug gehe, für den das Strafgesetzbuch "empfindliche Strafrahmen" vorsehe.

Die Idee von Bußgeldern, die sich nach dem Umsatz der betroffenen Firmen bemessen, wies das Justizministerium zurück. Es gehe nach dem deutschen Strafrecht grundsätzlich um Geldstrafen, die sich nach dem Einkommen des Täters - also einer natürlichen Person - richteten und nicht nach dem Umsatz.

Das Verbraucherministerium betonte, wie wichtig effiziente Kontrollen vor Ort seien, die allerdings Ländersache seien. Hier werde es sicher keine "mobilen Einsatzkommandos in Bundeszuständigkeit" geben. Im konkreten jüngsten Fall müsse man Details abwarten, sagte die Sprecherin auf die Frage, ob die Kontrollen ungenügend gewesen seien. Verbraucherminister Horst Seehofer habe seinem bayerischen Kollegen Werner Schnappauf angeboten, die Kontrollen durch länderübergreifende Auditierung zu standardisieren. Schnappauf habe dies abgelehnt, was Seehofer "sehr bedauert".

(ap)
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