Menschenrechtsgerichtshof GPS-Überwachung ist rechtens

Straßburg (RPO). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof billigt die Überwachung eines schwerer Straftaten verdächtigen Mannes mit einem GPS-Peilsender an seinem Auto.

GPS-Geräte für alle Ansprüche
6 Bilder

GPS-Geräte für alle Ansprüche

6 Bilder

Damit hätten die deutschen Behörden nicht gegen das Recht auf Privat- und Familienleben verstoßen, urteilten die Richter am Donnerstag in Straßburg einstimmig. Der Kläger habe zudem ein faires Gerichtsverfahren erhalten.

Der inzwischen zum Islam konvertierte Bernhard Falk, der sich seither Bernhard Uzun nennt, wurde als ehemaliges Mitglied der linksextremistischen "Antiimperialistischen Zelle" 1999 wegen vierfachen Mordversuchs und Sprengstoffanschlägen zu 13 Jahren Haft verurteilt. 2005 verwarf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Beschwerde gegen die GPS-Überwachung.

Das Fahrzeug des Mannes war von Dezember 1995 bis 1996 überwacht worden. Zwar seien die Kontrollmöglichkeiten für die GPS-Überwachung später noch verstärkt worden. Doch schon zum Zeitpunkt der Überwachung habe es ausreichenden Schutz gegen Willkürmaßnahmen gegeben. Angesichts der Schwere der Straftaten sei die Maßnahme auch verhältnismäßig gewesen.

(KNA/fb)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort