Dem Tod von der Schippe gesprungen Gericht verbietet Uni Marburg Tierversuche an 36 Zwerghamstern

Gießen/Marburg · Die Universität Marburg muss nach einem Beschluss des Gießener Verwaltungsgerichts geplante Tierversuche an Zwerghamstern vorerst unterlassen. Bei den Versuchen wären 36 Hamster getötet worden.

 Ein Kurzhaarhamster (Symbolbild).

Ein Kurzhaarhamster (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Caroline Seidel

Der Tierversuch sollte im Rahmen eines Projekts der Weltraumorganisation ESA ablaufen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Regierungspräsidium Gießen habe die Versuche mit der Begründung abgelehnt, dass die Universität keine ausreichenden Belege dafür vorlegte, dass die Tierversuche unerlässlich sowie ethisch vertretbar seien. (AZ: 4 L 2305/19.GI)

Bei dem Versuch sollten die Zwerghamster den Angaben zufolge in einen schlafähnlichen Zustand versetzt werden, der die Tiere längere Zeiten des Nahrungs- oder Wassermangels überstehen lässt. Die Erkenntnisse wollte man für die Raumfahrt nutzen. Am Ende wären die 36 Hamster getötet worden.

Die Universität hatte sich nach Angaben des Gerichts mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums gewandt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

(zim/epd)
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