Gewerkschaft der Polizei Vorerst keine Zusatzkontrollen für E-Scooter

Berlin · Die Polizei habe andere wichtige Aufgaben, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow. Sofern Unfälle aber anstiegen, müsse aber doch ein Schwerpunkt auf Kontrollen gelegt werden.

 Ein Mann fährt mit einem E-Scooter auf der Straße.

Ein Mann fährt mit einem E-Scooter auf der Straße.

Foto: dpa/Christoph Soeder

Zum Start der Elektro-Tretroller in deutschen Städten wird es aus Polizeigewerkschaftssicht vorerst keine zusätzlichen gesonderten Kontrollen geben. Diese seien wegen vieler anderer wichtiger Aufgaben der Polizei ohnehin schon reduziert, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, der Deutschen Presse-Agentur.

Sollte es vermehrt zu Fehlverhalten und Unfällen kommen, müsse man aber einen Schwerpunkt darauf legen. Bei Verstößen gegen die Regeln für E-Scooter drohen künftig spezielle Bußgelder von bis zu 70 Euro.

Kostenpflichtiger Inhalt Losrollen können die kleinen Gefährte wohl frühestens im Juli. Die Verordnung, die sie grundsätzlich zulässt, soll in den kommenden Tagen in Kraft treten, voraussichtlich an diesem Samstag.

Hersteller müssen für ihre Modelle aber auch noch Allgemeine Betriebserlaubnisse beantragen, Käufer und Vermieter brauchen Haftpflichtversicherungen.

Die E-Tretroller müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen und etwa auch Licht und eine „helltönende Glocke“ haben. Fahren sollen sie auf Radwegen – wo es keine gibt, aber auch auf der Straße. Gehwege sind tabu, Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

(jms/dpa)
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