Geschlechtseintrag „divers“ Ehepaar klagt auf Eintrag von nicht binärem Elternteil in Geburtsurkunde

Darmstadt/Berlin · Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt die Klage eines Ehepaars wegen der Ablehnung eines Standesamtes, einen nicht binären Elternteil in die Geburtsurkunde der Tochter aufzunehmen. Die Anerkennung als Elternteil solle unabhängig vom Geschlecht erfolgen.

 Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag sind auf dem Banner zu sehen.

Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag sind auf dem Banner zu sehen.

Foto: dpa/Peter Steffen

Ein Ehepaar aus Hessen klagt vor dem Amtsgericht Darmstadt gegen ein Standesamt, das einem nicht binären Elternteil den Eintrag in die Geburtsurkunde der gemeinsamen Tochter verweigert haben soll. Das Paar fordert, dass Menschen unabhängig von ihrem Geschlechtseintrag als zweiter Elternteil ihrer Kinder anerkannt werden, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die GFF unterstützt die Klage.

Das gemeinsame Kind des klagenden Paars Tara und Tony E. kam im Februar zur Welt. Tony E. sei nicht binär, weswegen im Personalausweis als Geschlecht „divers“ eingetragen sei. Wegen dieses seit Ende 2018 erlaubten Eintrags habe das Standesamt E. nicht in die Geburtsurkunde der Tochter eingetragen. Aus Sicht des Amts habe das Kind nur einen Elternteil – Tara E., die Mutter.

Tony E. müsse das Mädchen – wie alle Elternteile mit dem Eintrag „divers“ im Personalausweis – als Stiefkind adoptieren. „Dass unsere Tochter jetzt offiziell nur mich als Elternteil hat, ist absurd und eine echte Belastung“, erklärte Tara E. über die GFF.

„Wenn die Eltern verheiratet sind, dann werden Ehemänner bei der Geburt automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, alle anderen Geschlechter aber nicht“, erklärte Lea Beckmann von der GFF. Dies sei ein „klarer Verstoß“ gegen das Diskriminierungsverbot.

Der Gesetzgeber habe es versäumt, nach der Einführung der sogenannten dritten Option ausdrücklich zu regeln, was passiert, wenn Menschen mit dem Eintrag „divers“ Eltern werden. Standesämter und Gerichte müssten die „Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung diskriminierungsfrei auf alle Ehepaare anwenden“.

Für die Diskriminierung des Ehepaars E. gebe es keine Rechtfertigung, erklärte die GFF. Ein mit einer Frau verheirateter Mann werde automatisch zum Vater des Kinds, das sie zur Welt bringt – unabhängig davon, ob er tatsächlich der biologische Vater sei. Der Gesetzgeber verstoße durch die fehlende Anerkennung der Elternschaft von Ehepartnern mit dem Eintrag „divers“ gegen die Grundrechte auf besonderen Schutz von Ehe und Familie, erklärte die GFF.

(c-st/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort