Germanwings-Tragödie Mehr Geld für Angehörige von Absturzopfern

Berlin · Nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten will die große Koalition die Entschädigung für Angehörige gesetzlich regeln. Bislang haben Hinterbliebene von Unfalltoten keinen eigenen Anspruch.

 150 Menschen kamen beim Absturz von Flug 4U9525 ums Leben.

150 Menschen kamen beim Absturz von Flug 4U9525 ums Leben.

Foto: dpa, hpl

Bis zum Sommer wollen sich Union und SPD auf eine Gesetzesnovelle verständigen, um Angehörigen von Unfallopfern einen eigenen Rechtsanspruch auf Entschädigungszahlungen zu garantieren. "Der schreckliche Flugzeugabsturz hat den Handlungsbedarf deutlich gemacht", sagte SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner unserer Redaktion. Die Gespräche zwischen den Fraktionen und mit Justiz-, Innen- und Sozialministerium sollen nun beschleunigt werden.

Neben dem Entsetzen über den Verlust ihrer Mütter, Väter, Partner und Kinder, die beim Absturz der Germanwings-Maschine von Barcelona nach Düsseldorf getötet worden waren, hatten die Angehörigen die Erfahrung machen müssen, dass die Höhe der Entschädigung offenbar von der Nationalität der Toten abhängt. Die Lufthansa stellte jeder betroffenen Familie eine Zahlung von 50.000 Euro in Aussicht, für die vier getöteten Passagiere aus den USA sind jedoch Entschädigungssummen von mehreren Millionen Dollar im Gespräch.

Dahinter stehen unterschiedliche Rechtssysteme. US-Gerichte erkennen einen emotionalen Schaden an, den der Verlust des Angehörigen auslöst. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof die Hürden dafür jedoch sehr hochgelegt. Der Angehörige muss nachweisen, dass er selbst einen schweren gesundheitlichen Schaden durch den Tod des Verwandten erlitten hat; bei Schocksituationen im üblichen Rahmen geht er leer aus.

"Da gibt es schlimme Fälle, durch die Familien nahezu zerstört werden", berichtet Fechner, der vor seiner Arbeit im Bundestag selbst als Rechtsanwalt Angehörige von Unfallopfern begleitet hat. Zwar könne alles Geld der Welt den Verlust nicht wiedergutmachen, doch eine gewisse finanzielle Entschädigung sollte dazu beitragen, dass die Angehörigen wenigstens eine finanzielle Stütze finden.

Die Verhandlungen zwischen Fraktionsexperten und Ministerien drehen sich um die Frage, ob der Rechtsanspruch nur im BGB oder auch im Opferentschädigungsgesetz fixiert werden soll. Im Grundsatz sind sich Union und SPD einig, doch es sei nicht einfach, eine präzise Formulierung zu finden, zumal es auch um staatliche Mittel gehe, heißt es aus den Verhandlungen.

Die Angehörigen der Germanwings-Opfer dürften von der Gesetzesnovelle nicht direkt profitieren, da eine rückwirkende Inkraftsetzung nahezu unmöglich erscheint. Die Angehörigen-Entschädigung war als Absicht zwar schon 2013 im Koalitionsvertrag enthalten, in der Regel können rückwirkende Zeitpunkte aber nur auf die Kabinettsbefassung datiert werden, und die wird frühestens in diesem Frühsommer sein.

In Regierungskreisen herrscht jedoch die Erwartung, dass die Lufthansa die Entschädigung so handhaben sollte, als gäbe es den Rechtsanspruch bereits.

(RP)
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