Urteil des Bundesgerichtshofs Weglassen des Kondoms kann Vergewaltigung sein

Karlsruhe/Düsseldorf · Das Phänomen nennt sich „Stealthing“ und jetzt hat sich erstmals der Bundesgerichtshof damit beschäftigt. Ergebnis: Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird.

 Ein Kondom wird mit zwei Fingern gehalten (Symbolbild).

Ein Kondom wird mit zwei Fingern gehalten (Symbolbild).

Foto: dpa/Friso Gentsch
(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort