Debatte um NSU-Prozess Gericht vergibt Presseplätze im Losverfahren

München · Die Presseplätze im NSU-Prozess werden jetzt im Losverfahren vergeben. Dabei werden Kontingente gebildet, wobei zwischen in- und ausländischen Medien unterschieden wird, wie das Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Freitag auf seiner Internetseite bekanntgab.

Für türkische Medien werden vier Plätze reserviert. Für griechische Medien wird ein Platz reserviert, für auf Persisch publizierende Medien einer. Es gibt zehn Plätze für "deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien".

In- und ausländische Nachrichtenagenturen bekommen laut OLG fünf Plätze, für "auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland" gibt es 35 Plätze. Innerhalb dieser Gruppe wird dann noch einmal zwischen verschiedenen Medienarten unterschieden.

Das OLG hatte Anfang der Woche völlig überraschend ein neues Akkreditierungsverfahren angekündigt. Deshalb wurde der Beginn des Prozesses auch von vergangenen Mittwoch auf den 6. Mai verschoben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor auf Klage der türkischen Zeitung "Sabah" hin entschieden, dass vor allem türkische Medien eine angemessene Zahl von Sitzplätzen erhalten müssten. In dem Gerichtssaal gibt es nur gut 100 Plätze für die Öffentlichkeit. Davon werden auch jetzt wieder 50 Plätze für Journalisten reserviert.

Türkei erwartet kein gerechtes Urteil

Unterdessen erwartet der stellvertretende türkische Ministerpräsident Bekir Bozdag nach eigenen Worten vom Münchner NSU-Prozess kein gerechtes Urteil mehr. "Aus unserer Sicht ist dieses Gericht erledigt", sagte Bozdag am Donnerstag der Nachrichtenagentur Anadolu. Der für die Auslandstürken zuständige Vizepremier warf dem Präsidenten des Münchner Oberlandesgandgerichts, Karl Huber, mangelnde Objektivität vor.

Huber sei "nicht unparteiisch", sagte Bozdag mit Blick auf die wochenlange Weigerung des Gerichts, türkischen Medien den direkten Zugang zu dem Prozess zu ermöglichen. "Aus meiner Sicht hat das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts keine Bedeutung mehr." Die türkische Regierung hatte in den vergangenen Wochen die Haltung des Münchner Gerichts in der Frage der Presseakkreditierung scharf kritisiert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Freitag zugunsten der Beteiligung der ausländischen Pressevertreter war in Ankara dagegen begrüßt worden.

Unterdessen zeigte der Präsident des Bundesgerichtshofes, Klaus Tolksdorf, bei einem Besuch in Istanbul Verständnis für die türkische Kritik an dem Münchner Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht habe die Situation aber korrigiert, sagte Tolksdorf nach türkischen Medienberichten. Die rechtsextremen Morde an acht Türken, einem Griechen und einer Polizisten seien beschämend. Zudem habe es Fehler der Ermittlungsbehörden gegeben. Wären diese Fehler unterblieben, hätten zumindest einige der Verbrechen verhindert werden können.

(dpa/felt)
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