Mittäterin der NSU-Terrorzelle Gericht lockert Haftbedingungen für Zschäpe

München · Das Oberlandesgericht München hat die Haftbedingungen der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert.

Das ist Beate Zschäpe
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Foto: dapd, -

Das berichtet der Sender SWR info. Nach dem Beschluss des OLG dürfen Besuche der Verteidiger künftig ohne Trennscheibe stattfinden. Auch solle der Briefverkehr mit der Verteidigung nicht mehr inhaltlich überwacht werden.

Es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätigt, heißt es zur Begründung. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie über ihre Anwälte mit Sympathisanten oder Unterstützern kommuniziere.

Anwälte sehen Formfehler

Zschäpes Anwälte des mutmaßlichen NSU-Mitglieds Beate Zschäpe haben in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts Formfehler moniert. Die Schrift müsse korrigiert werden, da nicht hinreichend deutlich werde, ob Zschäpe die Gründung einer terroristischen Vereinigung oder nur die Mitgliedschaft in einer solchen Gruppierung zur Last gelegt werde, kritisierten die Anwälte der 38-Jährigen, wie "Spiegel Online" am Mittwoch berichtete.

Demnach reichten die Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm einen 22-seitigen Schriftsatz beim Oberlandesgericht in München ein.

Der erste und der zweite Teil des Anklagesatzes widersprächen sich, zitierte das Nachrichtenportal die Anwälte. Sie beantragten demnach eine Nachbesserung der Anklageschrift. Zschäpe sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, Mittäterin bei zehn Morden und weiteren Straftaten der Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gewesen zu sein.

Prozess frühestens im Frühjahr

Ohne Korrektur dürften die Anklagepunkte, in denen Zschäpe eine Mittäterschaft an den Taten der verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vorgeworden werde, gar nicht zugelassen werden, argumentierten die Anwälte "Spiegel Online" zufolge. Es läge "kein hinreichender Tatverdacht" dafür vor, dass ihre Mandantin an der Verbrechensserie beteiligt war.

Die 38-Jährige ist als Mittäterin an den Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angeklagt. Über die Zulassung der Anklage muss das OLG noch entscheiden. Es wird damit gerechnet, dass der Prozess im Frühjahr vor dem OLG München beginnt.

(dpa/afp/nbe/rm)
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