Angeklagter Ex-Auschwitz-Wachmann Gericht: Hans Lipschis ist verhandlungsunfähig

Ellwangen · Der angeklagte, frühere SS-Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz, Hans Lipschis, ist auf freiem Fuß. Es bestünden wegen einer beginnenden Demenz erhebliche Zweifel daran, dass der 94-Jährige verhandlungsfähig sei, teilte das Landgericht Ellwangen am Freitag mit.

 Die Personalakte des ehemaligen Rottenführers Hans Lipschis in Auschwitz-Birkenau.

Die Personalakte des ehemaligen Rottenführers Hans Lipschis in Auschwitz-Birkenau.

Foto: dpa

Der angeklagte, frühere SS-Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz, Hans Lipschis, ist auf freiem Fuß.
Es bestünden wegen einer beginnenden Demenz erhebliche Zweifel daran, dass der 94-Jährige verhandlungsfähig sei, teilte das Landgericht Ellwangen am Freitag mit.

Der Haftbefehl gegen Lipschis wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Ob es noch zu einem Prozess gegen den gebürtigen Litauer kommt, muss das Gericht noch entscheiden. Wenn sich Lipschis Gesundheitszustand nicht bessert, ist eine Verhandlung aber sehr unwahrscheinlich.

Die Entscheidung zeigt, wie schwierig es ist, fast 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg NS-Schergen noch vor Gericht zu stellen. Die NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg hatte erst vergangene Woche 30 ähnliche Verfahren an Staatsanwaltschaften in elf Bundesländern abgegeben.

Lipschis war seit dem 6. Mai in Untersuchungshaft im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bei Stuttgart. Das Landgericht Ellwangen stützte sich bei seiner Entscheidung auf einen persönlichen Eindruck sowie auf die Einschätzung eines Psychiaters. Dieser diagnostizierte bei Lipschis eine beginnende Demenz. "Die Konzentrationsfähigkeit und das Kurzzeitgedächtnis des Angeschuldigten seien deutlich beeinträchtigt.

Lipschis "Tagesform" unterliege erheblichen Schwankungen. Unter Belastung könne dies bis zur Desorientiertheit führen. Daher sei es sehr wahrscheinlich, dass der frühere SS-Wachmann einem Strafprozess von dieser Größenordnung, Komplexität und Dauer nicht mehr ausreichend folgen und sich deshalb nicht mehr angemessen verteidigen kann, meinte die Schwurgerichtskammer.

Laut Anklage hatte Lipschis zwischen 1941 und 1943 Wachbereitschaft im KZ Auschwitz. Durch seine Tätigkeit habe er den Lagerbetrieb und damit die Vernichtungsaktionen unterstützt. Während seiner Wachzeit seien in Auschwitz zwölf Transporte mit tausenden Gefangenen eingegangen. In vielen Fällen seien nicht arbeitsfähige Menschen sofort aussortiert und in den Gaskammern getötet worden.

Laut Staatsanwaltschaft lebte Lipschis nach Kriegsende zunächst in Norddeutschland, wanderte 1956 aber nach Chicago (USA) aus. Nachdem dort Anfang der 80er Jahre bekanntgeworden war, dass der Angeschuldigte entgegen seinen Angaben im Einbürgerungsverfahren als SS-Mitglied zur Lagermannschaft von Auschwitz gehörte, wurde ihm in einem Ausbürgerungsverfahren die amerikanische Staatsbürgerschaft aberkannt. Ende 1982 wurde er aus den USA ausgewiesen, lebte seither im Ostalbkreis.

(dpa)
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