Strenge Auflagen angekündigt Gericht erlaubt Nazimarsch durch Remagen

Koblenz · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat den für Samstag geplanten Gedenkmarsch von Rechtsextremisten durch Remagen genehmigt. In seinem Urteil vom Donnerstag entschieden die Koblenzer Richter, dass die vom Bundesverfassungsgericht als Voraussetzung für ein solches Verbot geforderte Gefährdung elementarer Rechtsgüter nicht nachgewiesen worden sei.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler, die das Verbot erlassen hatte, kündigte daraufhin strenge Auflagen für die Veranstaltung an. Die Kreisverwaltung vertrete weiter die Auffassung, dass von dem geplanten Marsch eine "Provokation besonderer Art und Intensität" ausgehe, wie die Behörde mitteilte.

Neben dem Verbot unter anderem von volksverhetzenden und rassistischen Äußerungen und einem Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen werde es den Teilnehmern vor allem verboten, vom vorgeschriebenen Demonstrationsweg, der die Innenstadt umgeht, abzuweichen.

Der Veranstalter des "Gedenkmarsches für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern" hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen das von der Kreisverwaltung Ahrweiler erlassene Verbot geklagt.

Aktenzeichen: 7B11316/11.OVG

(DAPD)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort