Landgericht Berlin entscheidet Ex-Manager muss 2,2 Millionen Euro an Bushido zahlen

Berlin · Bushido hat sich erfolgreich gegen die Klage seines früheren Geschäftspartners gewehrt. Dieser muss ihm nun einen Millionenbetrag zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 Das Archivbild von 2019 zeigt Bushido, Rapper und Musikproduzent, in einem Saal des Bundesverwaltungsgerichtes.

Das Archivbild von 2019 zeigt Bushido, Rapper und Musikproduzent, in einem Saal des Bundesverwaltungsgerichtes.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Bushidos Ex-Manager muss mehr als 2,2 Millionen Euro an den Rapper zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Der Musiker hat sich damit erfolgreich gegen eine Klage seines früheren Geschäftspartners, eines Berliner Clanchefs, gewehrt. Dieser hatte nach Gerichtsangaben mehrere Rechnungen gestellt, mit denen er Anteile an den Einnahmen des Rappers verlangte. Dabei berief er sich nach Angaben von Bushidos Anwalt auf einen Vertrag, den das Gericht aber nicht anerkannte. Der Musiker reagierte auf die Forderung des Ex-Partners mit einer sogenannten Widerklage – und gewann.

Konkret muss der Ex-Manager 2.205.658,87 Euro nebst Zinsen an den 44-Jährigen zahlen, wie die Gerichtssprecherin mitteilte. Die Entscheidung erfolgte nach ihren Angaben im Wege eines sogenannten Versäumnisurteils. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht erscheint zum Termin oder keinen Antrag stellt.

Die einstigen Freunde und Partner seien beide bei der Verhandlung am Mittwoch anwesend gewesen, so die Sprecherin. Der Kläger habe jedoch keinen Antrag gestellt. Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war extra aus Dubai angereist, wo er inzwischen mit seiner Familie lebt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 47 Jahre alte Arafat A.-Ch. kann binnen zwei Wochen dagegen vorgehen.

Die Trennung des Rappers und des Clanchefs beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat A.-Ch. und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.

Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager aufgelöst hatte. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf den Aussagen des Rappers, der auch Nebenkläger in dem Prozess ist. Ein Urteil ist nicht in Sicht. Zuletzt waren weitere Verhandlungstermine bis zum 26. Juli festgelegt. Aktuell wird noch immer um die Authentizität eines Tondokuments gestritten, dass vor rund 14 Monaten aufgetaucht war.

(grz/dpa)
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