Für Holocaust-Leugnung verurteilt Gericht bestätigt Urteil gegen Bischof Williamson

Regensburg (RPO). Auch in zweiter Instanz ist der Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg bestätigte am Montag die Entscheidung des Amtsgerichts aus dem Vorjahr in vollem Umfang.

 Bischof Richard Williamson sit nicht vor Gericht erschienen.

Bischof Richard Williamson sit nicht vor Gericht erschienen.

Foto: ddp, ddp

Der Brite muss eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zahlen. Sein Verteidiger kündigte umgehend Revision beim Oberlandesgericht Nürnberg an. (Aktenzeichen 4 Ns 102 Js 1410/20).

Williamson leugnete Zweck von Gaskammern

Williamson hatte am 1. November 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehteam das Ausmaß der Judenvernichtung durch die Nazis bestritten. Die Existenz von Gaskammern zum Zwecke ihrer Ermordung leugnete er. Das Gespräch war am Rande der Weihe eines schwedischen Diakons im internationalen Priesterseminar der vom Vatikan nicht anerkannten Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgenommen worden.

Das Landgericht folgte in seinem Urteil nicht der Darstellung von Williamsons Anwälten, wonach Journalisten ihren Mandanten mit einer Fangfrage bewusst getäuscht hätten, um an die umstrittenen Aussagen zum Holocaust zu kommen.

Der Geistliche habe seine Erklärungen öffentlich abgegeben und gewusst, dass das für ihn gefährlich werden könne, erläuterte die Richterin. Mit 65 statt 100 Euro wurde allerdings der von Williamson zu entrichtende Tagessatz aufgrund einer neuen Schätzung seiner Einkünfte deutlich niedriger angesetzt.

Priesterbruderschaft St. Pius X.

Das Interview sorgte weltweit für Schlagzeilen, weil Williamson zu den vier Traditionalistenbischöfen gehörte, deren Exkommunikation durch den Papst im Januar 2009 aufgehoben wurde. Benedikt XVI. bezeichnete dies später als Fehler, gab aber an, von dem Interview zu diesem Zeitpunkt nichts gewusst zu haben.

Noch vor der Ausstrahlung im schwedischen Fernsehen hatte der "Spiegel" den Vorgang am 19. Januar bekanntgemacht. Anlässlich der Berufungsverhandlung hatte ein Sprecher des Regensburger Bischofs Gerhard Ludwig Müller betont, dass der Brite nicht Mitglied der katholischen Kirche sei.

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde 1969 vom französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (1905 bis 1991) gegründet. Die Gemeinschaft lehnt wichtige Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 bis 1965) ab, insbesondere die erneuerte Liturgie, die Religionsfreiheit und die Ökumene.

Nach einer unerlaubten Bischofsweihe 1988 wurden Lefebvre und die vier von ihm geweihten Bischöfe, darunter Williamson, exkommuniziert. Seit Aufhebung dieser Strafe gab es im Vatikan mehrere Gesprächsrunden mit Vertretern der Bruderschaft über strittige Lehrfragen und eine Rückkehr in die katholische Kirche.

Bei der Gerichtsverhandlung hatte der als Zeuge benannte Anwalt der Piusbrüder vor einer Woche deutlich gemacht, dass Williamson in seiner Gemeinschaft keinerlei aktive Funktion mehr ausübe. Er lebe derzeit ohne Aufgabe als Privatmann in einem Haus der Bruderschaft in London. Seine Prozesskosten müsse er selber tragen.

(KNA/ila)
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