"Collegium Humanum" Gericht bekräftigt Verbot von rechtsextremer Gruppe

Leipzig/Vlotho (RPO). Das Bundesinnenministerium hatte die rechtsextreme Vereinigung "Collegium Humanum" und seine Teilorganisation "Bauernhilfe" im Mai 2008 verboten. Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot bekräftigt.

 Die letzte Vorsitzende des rechtsextremen Vereins, Ursula Haverbeck, war verurteilt worden.

Die letzte Vorsitzende des rechtsextremen Vereins, Ursula Haverbeck, war verurteilt worden.

Foto: ddp, ddp

Das Bundesinnenministerium hat sein im vergangenen Jahr erlassenes Verbot des rechtsextremen Vereins "Collegium Humanum" am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht bekräftigt. Der Verein wende sich entschieden gegen die freiheitliche Grundordnung und lehne die Demokratie grundlegend ab, erklärte der Vertreter des Bundes am Mittwoch während der Verhandlung des 6. Senats in Leipzig.

Auch die Holocaust-Leugnung der letzten Vereinsvorsitzenden Ursula Haverbeck sei nicht zu relativieren. Sie habe in der Mitgliedszeitschrift des Vereins "Stimme des Gewissens" 2006 erklärt, die Berichte über den Holocaust basierten auf "Erfindungen und Lügen", außerdem habe es ihrer Ansicht nach "keine Vergasungen in Auschwitz gegeben". Hierbei handele es sich um eine ganz klare Leugnung des Völkermordes an den Juden.

Der Anwalt des Vereins, Klaus Kunze, entgegnete, der Verein habe nicht den Völkermord als solchen geleugnet, sondern zweifle lediglich an, ob der Begriff "Holocaust" anzuwenden sei. Auch müsse eine Debatte über die Zahl der getöteten Juden während der NS-Herrschaft erlaubt sein, schließlich habe der "Spiegel" in einem Beitrag 2002 straffrei die Zahl der in Auschwitz getöteten Juden mit 500 000 und damit deutlich niedriger als bisher beziffert. Zu den Aussagen Haverbecks sagte Kunze, die Vorsitzende "hat sich leider sehr unpräzise ausgedrückt".

Das Bundesinnenministerium hatte das 1963 in Vlotho (Kreis Herford) gegründete Collegium Humanum und dessen Teilorganisation "Bauernhilfe e.V." im Mai 2008 verboten, weil deren Mitglieder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik gewendet hätten und den Holocaust leugneten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung die Klage des Vereins gegen das Verbot im August vergangenen Jahres bereits als unbegründet zurückgewiesen. In der Hauptsacheverhandlung will der Senat voraussichtlich noch am Mittwoch ein Urteil verkünden.

(DDP/jt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort