Männliche Kollegen verdienten mehr ZDF-Journalistin Meier zieht vor Bundesverfassungsgericht

Berlin/Mainz · Weil sie beim ZDF weniger verdient hat als ihre männlichen Kollegen, zieht die Journalistin Birte Meier vor das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter könnten ein Grundsatzurteil zum Thema „Equal Pay“ fällen.

 Das Logo des ZDF ist am Gebäude des Senders in Mainz angebracht.

Das Logo des ZDF ist am Gebäude des Senders in Mainz angebracht.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Die ZDF-Journalistin Birte Meier hat im Streit mit ihrem Sender über die Bezahlung von Frauen und Männern Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese sei Ende März auch dem ZDF, dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundesarbeitsgericht zugestellt worden, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Freitag in Berlin mit, die die Rechtsauseinandersetzung begleitet. Das ZDF gab unterdessen Auskünfte über Gehälter und Honorare.

Danach erhielten Männer laut GFF in vergleichbarer Position beim ZDF 2017 im Median, also bei dem im Vergleich mehrerer Verdienste in der Mitte verorteten Wert, rund 800 Euro im Monat mehr als Meier. Zudem habe es für Männer Leistungszulagen bis zu rund 1.450 Euro im Jahr gegeben.

Aufgrund ihrer ungleichen Einordnung in das tarifliche Stufensystem seien Männer zudem schneller aufgestiegen. „Daher dürften sie im Median 2018 sogar 1.200 Euro und 2019 über 1.500 Euro pro Monat mehr verdient haben“, errechnete die GFF.

Eine ZDF-Sprecherin erklärte auf Anfrage, der Sender fühle sich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen verpflichtet. Dem trage insbesondere ein Frauengleichstellungsplan Rechnung. Die Vergütung der festen und freien Beschäftigten des ZDF sei zudem durch Tarifverträge geregelt. Keine Rolle spielten dabei Geschlecht, Alter oder Religion. Vielmehr flössen Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen sowie Berufserfahrung oder Betriebszugehörigkeit in die Bewertung ein.

In der Vergleichsgruppe gebe es Kollegen, die mehr als Meier verdienten, aber auch welche, die in etwa gleich viel oder weniger verdienten. „Das Tarifsystem hat Erfahrungsstufen, wie sie im öffentlichen Dienst üblich sind. Frau Meier konnte bei Einstufung in das Tarifsystem anders als viele männliche Kollegen der Vergleichsgruppe nicht auf eine längere ZDF-Biografie zurückblicken“, sagte die Sprecherin.

Die vielfach ausgezeichnete Journalistin Meier hatte nach Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes 2017 Auskunft zur Bezahlungen im Sender verlangt und diesen Anspruch bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingeklagt. Dieses befand mit Blick auf die Europäische Gleichstellungsrichtlinie, dass auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte wie feste freie Mitarbeiterinnen ein Auskunftsrecht zustehe. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstrich, mit Meiers Beschwerde könnte das Bundesverfassungsgericht erstmals ein Präzedenzurteil in Sachen „Equal Pay“ fällen.

Meier hatte zum Zeitpunkt ihres Auskunftsersuchens bei dem Politmagazin „Frontal 21“ gearbeitet. Im Laufe des Rechtsstreits versetzte das ZDF sie von der Berliner Redaktion in die Mainzer Abteilung Info, Gesellschaft und Leben. Die ZDF-Sprecherin betonte, bei Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses werde Meier alle Honorarstufen durchlaufen, „nach den gleichen Regeln wie die anderen in diesem System eingruppierten Beschäftigten, Männer wie Frauen ohne Unterschied“.

(c-st/epd)
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