Führerschein Geldstrafe statt Fahrverbot

Hamm/Berlin (rpo). Wem nach einem mehrmonatigen Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes droht, der kann jetzt aufatmen: Denn bringt ein Fahrverbot den Job des Verkehrssünders in Gefahr, kann es in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Das geht jetzt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Das Gericht gab einem Mann Recht, dem wegen eines zwei Monate andauernden Fahrverbotes die Kündigung drohte und wies damit ein vorangegangenes Urteil zurück.

Ist der Arbeitsplatz des Betroffenen durch den vorübergehenden Verlust des Führerscheines ernsthaft Gefahr, sei von einem Fahrverbot abzusehen, urteilten die OLG-Richter. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber des Verkehrssünders mitgeteilt, der Mann könne zur Ausübung seines Jobs auf keinen Fall länger als einen Monat auf den Führerschein verzichten. Anderenfalls müsse er mit der Kündigung rechnen.

(gms)
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