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Uniklinik Essen hatte Spender abgewiesen Gehörlose dürfen Blut spenden

Düsseldorf · Landesregierung: Vorfälle wie die an der Uni Essen sind "sehr bedauerlich".

 Julia Probst (Piraten) ist gehörlos.

Julia Probst (Piraten) ist gehörlos.

Foto: dpa

Blinde und gehörlose Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung von einer Blutspende ausgeschlossen werden. Norbert Killewald, Landesbeauftragter für Behinderte, erklärte am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag, eine solche Praxis erfülle den Tatbestand der Diskriminierung und verstoße gegen die Verfassung und die UN-Behindertenrechtskonvention. Sollten einzelne Kliniken an dem Ausschluss festhalten, werde er persönlich dort bei einem Spendetermin für Öffentlichkeit sorgen.

Die Uniklinik Essen war in dieser Woche massiv in die Kritik geraten. Sie hatte Gehörlose von der Blutspende ausgeschlossen. Begründung: Wegen der Behinderung sei die Verständigung schwierig, gesundheitliche Risiken blieben möglicherweise unentdeckt. Julia Probst, gehörlose Politikerin der Piratenpartei, hält diese Begründung für einen "Witz". Die Klinik erwecke den Eindruck, dass Gehörlose krank seien, erklärte die Politikerin.

Dieser Einschätzung schloss sich jetzt auch Marlis Bredehorst, Staatssekretärin im NRW-Gesundheitsministerium an. Die Grüne erklärte, Vorfälle wie in Essen seien "sehr bedauerlich". Die Landesregierung sehe aber kein "gesetzliches Problem". Es gebe keine rechtliche Vorschrift, die Gehörlose oder Blinde von der Blutspende ausschließe. Bei Behinderten wie Nichtbehinderten entscheide letztlich der Arzt darüber, ob einer Spende möglich sei. Wo es derzeit noch einen Ausschluss von Behinderten gebe, müsse die Praxis geändert werden.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat die Diskriminierung Menschen mit #Behinderungen beim #Blutspenden klar gerügt: http://t.co/0GFaKGA3Xf

Peter Preuß, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärte, das Land müsse eindeutige Kriterien festsetzen, die bei Gehörlosen eine Kommunikation zwischen Arzt und Spender über Gebärdensprachdolmetscher oder in schriftlicher Form zulassen. Der Fall an der Uniklinik Essen zeige, dass es bei einigen Ärzten noch große Unsicherheiten gebe. Die Uniklinik Dortmund erklärte unterdessen, in ihrem Haus seien Blinde und Gehörlose als Blutspender zugelassen.

(RP/pst)
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