Folterskandal in Haftanstalt Gefängnismitarbeiter müssen keine Strafe fürchten

Regis-Breitingen (RPO). Die Mitarbeiter der Jugendhaftanstalt Regis-Breitingen müssen nach dem Folterskandal offenbar keine juristischen Konsequenzen befürchten. Wie die "Leipziger Volkszeitung" mit Berufung auf Justizkreise berichtete, konnte den Diensthabenden kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

 Den Mitarbeitern im Jugendgefängnis Regis-Breitingen kann kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Den Mitarbeitern im Jugendgefängnis Regis-Breitingen kann kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Foto: ddp, ddp

Deshalb sei es auch zu keinen Anklagen gekommen. Am Wochenende war bekannt geworden, dass ein 18-jähriger Häftling in der Anstalt von zwei Mitgefangenen bereits vor einem Jahr über Wochen hinweg gefoltert und beinahe in den Tod getrieben worden war.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Tatverdächtige inzwischen wegen versuchten Mordes Anklage vor dem Landgericht Leipzig eingereicht. Den zur Tatzeit 15 und 24 Jahre alten Häftlingen wird darin vorgeworfen, ihren Mitgefangenen im Mai 2008 brutal misshandelt und zum Suizid gedrängt zu haben. Schließlich sollen die beiden Angeklagten versucht haben, ihr Opfer zu erdrosseln. Nach Gerichtsangaben vom Montag sind noch keine Termine für eine Hauptverhandlung absehbar.

Einer der beiden mutmaßlichen Täter soll dem Zeitungsbericht zufolge inzwischen in eine andere Haftanstalt verlegt worden sein. Die späte Bekanntgabe der Tat begründete der Leipziger Oberstaatsanwalt Lutz Lehmann am Montag mit den ein Jahr dauernden Ermittlungen.

Zudem habe auch ein Gutachten erstellt werden müssen. Da einer der Tatverdächtigen minderjährig sei, sei die Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen, sich in der Berichterstattung zurückzuhalten.

Weitere Einzelheiten über die Tat wollte auch das Landgericht Leipzig mit Rücksicht auf das jugendliche Alter eines der Angeklagten nicht mitteilen.

(DDP)
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