Urteil des Bundesgerichtshofs Gasversorger werden strenger kontrolliert

Karlsruhe (RPO). Auf dem Gasmarkt fehle der Wettbewerb, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und urteilte am Mittwoch: Die Landeskartellbehörden dürfen die Gaspreise kontrollieren. Dem Urteil komme auch "große praktische Bedeutung zu", so das BGH.

Was Verbraucher gegen hohe Gaspreise tun können
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Nach Ansicht des BGH können Endverbraucher ihre Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Energieart umstellen. Deswegen gebe es auch keinen Wettbewerb konkurrierender Energieträger wie Öl, Strom oder Fernwärme. Daher dürften die Landeskartellbehörden Gasversorger dahingehend überprüfen, ob ihre Preise überhöht sind.

Im aktuellen Fall hatten die Stadtwerke Uelzen ihre Gaspreise zwischen dem 1. November 2005 und dem 31. März 2006 mehrfach erhöht. Auf Beschwerden betroffener Verbraucher überprüfte das Landeskartellamt die Gaspreise und kam zu dem Schluss, dass die Preise tatsächlich "missbräuchlich" überhöht waren. Das Amt verpflichtete die Stadtwerke daher, den Kunden zuviel erhobene Gaspreise - Beträge zwischen 0,3 und 0,5 Cent pro Kubikmeter - zurückzuzahlen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hob diese Verfügung mit der Begründung wieder auf, die Verbraucher könnten auf andere Energieträger ausweichen. Deswegen hätten die Stadtwerke auch "keine marktbeherrschende Stellung". Diesen Beschluss hob der BGH auf. Das OLG Celle muss nun prüfen, ob die Stadtwerke ihre marktbeherrschende Stellung tatsächlich missbraucht haben.

(AZ: KVR2/08)

(AFP)
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