Vollzugsbeamter vorzeitig in Pension Gangster müssen nach Gefängnis-Ausbruch Schadenersatz zahlen

Aachen · Zwei Schwerverbrecher müssen sechs Jahre nach ihrer Flucht aus dem Knast zahlen: Knapp 30.000 Euro für einen überwältigten Vollzugsbeamten, der danach nicht mehr arbeiten konnte.

 Die Geiselgangster Peter Paul Michalski (M.) und Michael Heckhoff (2.v.r.) 2011 in Aachen vor dem Landgericht.

Die Geiselgangster Peter Paul Michalski (M.) und Michael Heckhoff (2.v.r.) 2011 in Aachen vor dem Landgericht.

Foto: dpa, obe pzi

Weil sie bei ihrer spektakulären Flucht aus dem Gefängnis einen Wärter überfallen haben, müssen zwei Schwerverbrecher und ihr Fluchthelfer Schadenersatz zahlen. Das entschied das Aachener Landgericht am Mittwoch. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte rund 30.000 Euro gefordert, weil der überwältigte Vollzugsbeamte vorzeitig pensioniert werden musste. Das Opfer hatte nach Gerichtsangaben eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.

Das Land stellte Michael Heckhoff, Peter Michalski und ihrem Fluchthelfer die medizinische Behandlung für den Mann und die Lohnfortzahlung in Rechnung. Die Verbrecher hatten den Mann 2009 bei ihrer spektakulären Flucht aus dem Aachener Gefängnis überwältigt.

(lnw)
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