Prozessauftakt in Berlin Fußballprofi Owomoyela klagt gegen die NPD

Berlin (RPO). Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt und zwei weitere Mitglieder der rechtsextremistischen Partei müssen sich ab Dienstag wegen Volksverhetzung und Beleidigung vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, den dunkelhäutigen Fußballprofi Patrick Owomoyela mit der Veröffentlichung eines "WM-Planers" vor drei Jahren diskriminiert zu haben.

Das ist Patrick Owomoyela
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Für den am Dienstag beginnenden Prozess ordnete die Berliner Justiz besondere Sicherheitsmaßnahmen an. NPD-Sprecher Klaus Beier sagte, er gehe fest von Freisprüchen aus.

Neben Voigt sind Pressesprecher Beier und der Leiter der NPD-Rechtsabteilung, Frank Schwerdt, angeklagt. Sie sind der Staatsanwaltschaft zufolge für die Gestaltung eines "WM-Planers" verantwortlich, der zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONALmannschaft!" versehen wurde. Dort war außerdem ein Trikot mit der Nummer 25 abgebildet, die Owomoyela zugeordnet war.

Zudem sollen die Angeklagten nach der Durchsuchung ihrer Parteizentrale und der Beschlagnahme der Flyer einen neuen "Planer" erstellt haben, in dem unter entsprechender Illustrierung die "Überfremdung" der Nationalmannschaft angeprangert wurde. Eine "würdige Vertretung Deutschlands" durch Nationalspieler nicht weißer Hautfarbe sei nicht möglich, hieß es.

Owomoyela tritt in dem Prozess "mit Unterstützung des DFB als Nebenkläger" auf, wie DFB-Sprecher Harald Stenger erklärte. Der heute 29-jährige Owomoyela hat elf Länderspiele für Deutschland absolviert und ist derzeit als Profi beim Fußball-Erstligisten Borussia Dortmund unter Vertrag. Er wurde in Hamburg geboren. Die Mutter des Abwehrspielers ist Deutsche, sein Vater stammt aus Nigeria.

Owomoyela hatte schon einmal Erfolg

Owomoyela hatte sich mit Unterstützung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bereits 2006 vor einem Zivilgericht erfolgreich gegen die Veröffentlichung des "WM-Planers" gewehrt. Damals schlossen sich die Richter seiner Auffassung an, dass der Planer herabwürdigend und rassistisch diffamierend sei.

Die NPD argumentierte hingegen, der umstrittene Schriftzug falle unter das Recht der freien Meinungsäußerung. Die Partei sei der Meinung, dass nur "weiße Menschen" in der Nationalmannschaft spielen sollten. Die freiheitliche Demokratie sei darauf ausgelegt, diese Meinung aushalten zu können.

Nachdem Owomoyela und der DFB Strafanzeige gestellt hatten, wurde 2006 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, rund 70.000 WM-Planer wurden beschlagnahmt. Die Klageschrift wurde der NPD nach eigenen Angaben allerdings erst am 13. März 2008 zugestellt.

Voigt steht zur Wahl

Am 4. und 5. April will die Partei in Berlin ihren Bundesparteitag abhalten, wie Beier bekräftigte. Wunschort sei eine Örtlichkeit im Bezirk Reinickendorf, dagegen werde aber geklagt.

Zum Parteitag steht auch die Wahl des Bundesvorsitzenden auf der Tagesordnung. Der stellvertretende Landeschef der NPD Niedersachsen, Andreas Molau, hat seine Kandidatur bereits zurückgezogen. Als Grund nannte er Medienberichten zufolge eine "planmäßige Rufmordkampagne" des amtierenden Vorsitzenden Voigt und dessen Stellvertreters Jürgen Rieger gegen ihn.

Nach dem Verzicht Molaus kündigte der NPD-Fraktionsvorsitzende aus Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, an, auf dem Parteitag gegen Voigt anzutreten. Pastörs steht wegen des Verdachts auf Volksverhetzung im Visier der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Voigt war im August 2005 vom Landgericht Stralsund wegen Volksverhetzung zunächst zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, am 28. August 1998 während einer Wahlkampfveranstaltung öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben. Voigt ging in die Revision, das Verfahren wurde im Februar 2007 wegen der langen Verfahrensdauer eingestellt.

Voigt gilt deshalb in dieser Sache als nicht vorbestraft. "Herr Voigt ist bisher nicht vorbestraft, und daran wird sich auch nach diesem Prozess nichts ändern", betonte NPD-Sprecher Beier.

Für die Verbreitung rassistischer Schriften sieht Paragraf 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schlimmen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Für den 7. April ist ein weiterer Verhandlungstag angesetzt.

(AP)
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