Kindesaussetzung Fünf Jahre Gefängnis für Rabenmutter

Zwickau (RPO). Vor den Weihnachts-Feiertagen im Jahr 2007 hatte eine 24 Jahre alte Mutter ihr Kind fast drei Tage lang im Gitterbett zurückgelassen und den Zweijährigen damit in den Tod getrieben. Jetzt wurde die Frau zu fünfeinhalbjahren Gefängnis verurteilt. Das Zwickauer Landgericht sprach die Rabenmutter, die ihren Sohn verhungern und verdursten ließ, wegen Kindesaussetzung für schuldig. Die Angeklagte hatte ihre Tat gestanden.

 Die 24-Jährige Yvonne E. muss ins Gefängnis.

Die 24-Jährige Yvonne E. muss ins Gefängnis.

Foto: ddp, ddp

Ursprünglich lautete die Anklage auf Mord. Die Staatsanwaltschaft rückte im Prozess aber davon ab. Begründet wurde dies mit einer Persönlichkeitsstörung der Frau.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und drei Monate gefordert, die Verteidigung maximal fünf Jahre Haft. Die Angeklagte hatte den Ermittlungen zufolge Robin lediglich ein paar Kekse und eine kleine Trinkflasche ins Bett gelegt und anschließend eine Chat-Bekanntschaft in Mecklenburg-Vorpommern besucht.

Auch nach ihrer Rückkehr hatte sie zunächst keine Hilfe geholt, obwohl das Kind im Sterben lag. Robin verhungerte und verdurstete. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

(ap)
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