Misshandlungsprozess Gericht spricht Marineausbilder frei

Flensburg · Ein Ausbilder der Marine soll Offiziersanwärter bei einem Ausbildungstörn geschlagen und getreten haben. Aber das Amtsgericht Flensburg hat erhebliche Zweifel daran - und spricht den Angeklagten frei.

 Offiziersmützen (Symbolbild).

Offiziersmützen (Symbolbild).

Foto: dpa/Marcus Brandt

Ein wegen Misshandlung von Offiziersanwärtern angeklagter Marine-Ausbilder ist vom Amtsgericht Flensburg freigesprochen worden. Die Zweifel, die sie habe, ließen keine andere Möglichkeit zu, sagte die Richterin am Dienstag. Der Berufssoldat war angeklagt, bei einer Ausbildungsfahrt in der dänischen Südsee im September 2016 einen Gefreiten mit dem Fuß in den Rücken getreten zu haben. Einem anderen soll er mit dem Knie in den Rücken getreten und ein anderes Mal mit der Hand in den Nacken geschlagen haben. Die Kadetten sollen zuvor seemännische Fehler gemacht haben.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70 Euro gefordert. Die Richterin sagte, sie gehe nicht davon aus, dass die betroffenen Offiziersanwärter bewusst die Unwahrheit gesagt haben. Allerdings hätten die Aussagen kein rundes Bild ergeben. Zudem seien sie im Detail doch sehr unterschiedlich gewesen. Die Richterin verhehlte nicht, dass die Entscheidung extrem schwierig gewesen sei. Aber die Zweifel überwogen, wie sie mehrfach betonte.

Fest stehe nach der Hauptverhandlung, dass es Körperkontakt zwischen Angeklagten und Offiziersanwärtern gegeben habe, sagte die Richterin. „Vielleicht gab es auch robusteren Körperkontakt, vielleicht auch Körperkontakt im Grenzbereich.“ Aber gezielte Tritte oder Schläge mit dem Vorsatz, jemanden zu züchtigen, könne sie nicht feststellen.

Die Offiziersanwärter hatten nur wenige Monate vor dem Törn ihre Ausbildung bei der Marine begonnen. Für viele war die Fahrt auf der „Taifun“ - einem 16,5 Meter langen, 4 Meter breiten und 16 Tonnen schweren Schiff - die erste Berührung mit einem Segelboot. Die Pinne ist nach Angaben des Angeklagten und von Zeugen nicht einfach zu bedienen.

Der Angeklagte beschrieb sich vor Gericht als hart, aber fair - jemand, der sich den Offiziersanwärtern gegenüber korrekt verhält. Als guter Ausbilder wurde er nach Angaben der Richterin auch von Vorgesetzten und Kameraden bezeichnet, die vor Gericht aussagten. 2015 hatte er vom Kommandeur der Marineschule eine förmliche Belobigung bekommen.

Die Richterin merkte an, dass bei der Ausbildungsfahrt zwei Welten aufeinander gestoßen seien. Dort der erfahrene, fordernde Ausbilder, der seine Karriere 1984 bei der NVA in der DDR begonnen hatte. Auf der anderen Seite Kadetten, die nach dem Abitur frisch zur Bundeswehr kamen und bis dahin zu Hause gewohnt hatten, sich zuvor noch nie selbst um eine Mahlzeit kümmern, keine Betten beziehen mussten.

(wer/dpa)
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