Neunjährigen für Vergewaltigungen angeboten Rechtsaufsicht überprüft Jugendamt nach Missbrauchsfall

Freiburg · Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Neunjährigen bei Freiburg nimmt das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde nun die Arbeit des Jugendamtes unter die Lupe. Dieses stand schon vor Jahren im Fall des zu Tode geprügelten Jungen Alessio in der Kritik.

 Außenaufnahme des Sozial- und Jugendamtes im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Außenaufnahme des Sozial- und Jugendamtes im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Foto: dpa, pse fpt bwe

Ihr Haus schalte sich als Rechtsaufsicht in den Fall ein, sagte Regierungsprädentin Bärbel Schäfer in Freiburg. Es habe vom Jugendamt einen Bericht sowie alle Akten angefordert und werde diese prüfen. Ziel sei es, sich ein Bild zu machen und zu schauen, ob es Verfahrensfehler oder andere Mängel gegeben habe. Mit Ergebnissen werde in den nächsten Wochen gerechnet, spätestens im Frühjahr.

Der Mutter des Kindes und ihrem Lebensgefährten wird vorgeworfen, den Jungen in zahlreichen Fällen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Männern für Vergewaltigungen überlassen und dafür Geld kassiert zu haben. Zudem sollen sie den Neunjährigen selbst mehrfach sexuell misshandelt und vergewaltigt haben. Insgesamt sitzen acht Tatverdächtige aus dem In- und Ausland in Untersuchungshaft.

Die Prüfung beschränke sich auf rechtliche Fragen, sagte Schäfer. Das Ergebnis werde sie dem Innenministerium mitteilen. Dort werde innerhalb der Landesregierung das weitere Vorgehen in dem Fall, von dem mehrere Ministerien betroffen sind, koordiniert. Wichtig seien dem Land Hinweise mit Blick auf möglicherweise notwendige Gesetzesänderungen sowie zur Frage, wie ähnliche Fälle in Zukunft verhindert werden können.

Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte nach Bekanntwerden der Festnahmen Aufklärung gefordert und angekündigt, die Rolle von Behörden und Justiz in dem Fall untersuchen zu lassen.

Justiz und Jugendamt in der Kritik

In der Kinder- und Jugendhilfe solle das Miteinander der unterschiedlichen Beteiligten - wie etwa Gerichten, Ämtern und Sozialeinrichtungen - gestärkt werden, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag. Dazu diene das vom Land erarbeitete Kinderschutzkonzept, an dem Kommunen mitgewirkt hätten.

Justiz und Jugendamt stehen in dem Fall in der Kritik. Sie hatten den Jungen zurück zur Mutter geschickt und dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten der Mutter untersagt, Kontakt zu dem Kind zu haben. Dieser sowie die Mutter hatten sich jedoch nicht an diese Auflagen der Gerichte gehalten. Kontrolliert wurden die Auflagen den Angaben zufolge nicht, Gerichte und Jugendamt machen sich dafür gegenseitig verantwortlich. Zuständig für die Familie war das Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald.

Vorwürfe gegen das Jugendamt gab es schon einmal

Vor drei Jahren hatte das Regierungspräsidium schon einmal die Arbeit dieses Jugendamtes als Rechtsaufsicht überprüft. Damals hatte der Fall des dreijährigen Alessio Schlagzeilen gemacht. Der Junge aus dem Schwarzwald war von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden. In der öffentlichen Kritik stand das Jugendamt. Es betreute die Familie, ließ den Jungen aber bei dem als gewalttätig eingestuften Stiefvater.
Das Jugendamt habe Warnungen ignoriert, so der Vorwurf damals. Das Regierungspräsidium kam aber nach Prüfung zu dem Ergebnis, das Amt habe juristisch korrekt gehandelt.

Im neuen Fall wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen das Jugendamt oder andere Behörden nicht ermittelt. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, das Familiengericht Freiburg und das Jugendamt haben angekündigt, den Fall gemeinsam aufarbeiten zu wollen. Die Gerichte werden unter anderem dafür kritisiert, dass der betroffene Junge von ihnen nicht gehört wurde und dass es für ihn keinen so genannten Verfahrensbeistand gab. Dieser vertritt in solchen Fällen vor Gericht die Interessen des Kindes. Rechtlich verpflichtend ist der Einsatz eines Verfahrensbeistandes Justizangaben zufolge in der Regel jedoch nicht.

(oko)
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