Bewährungsstrafe für Versicherungsmaklerin Frau tötete Liebhaber mit Maschinenpistole

Bonn · Sie erschoss ihren Liebhaber mit einer Maschinenpistole - und handelte aus Notwehr. So urteilte das Bonner Schwurgericht am Freitag im Prozess gegen eine 44 Jahre alte Angeklagte aus Nümbrecht.

Die Richter sprachen die Versicherungsmaklerin nach fünfmonatiger Verhandlung vom Vorwurf des Totschlags frei, verurteilten sie jedoch wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Laut Urteil hatte die Angeklagte aus Notwehr gehandelt, als sie ihren Liebhaber im November 2012 in einer Wohnung erschoss. Der 42-jährige Familienvater habe sie nach einem Streit massiv verprügelt und mit einem Messer bedroht. In dieser Situation habe die Frau die Waffe in die Hand nehmen und schießen dürfen, befanden die Richter.

Der Fall hatte vor allem für Aufsehen gesorgt, weil die Angeklagte die Leiche anschließend - mit Hilfe von zwei Männern - in einen Wald gefahren, mit Benzin übergossen und angezündet hatte. Spaziergänger hatten die brennende Leiche entdeckt und die Feuerwehr alarmiert.

Das Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung gegen die beiden ursprünglich mitangeklagten Helfer war zuvor bereits gegen Geldauflagen eingestellt worden. Bei der Frau spielte Strafvereitelung keine Rolle.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort