Arrest und Verwarnung für zwei Mittäter Frankfurter U-Bahn-Schläger verurteilt

Frankfurt/Main (RPO). Zum Jahresanfang erschütterte eine Gewaltwelle die Republik. Nun hat das Gericht in Frankfurt die ersten Urteile gesprochen. Ein 18-Jähriger ist zu einer Jugenstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Weitere Verfahren sind anhängig.

U-Bahn-Schläger vor Gericht
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Wegen eines brutalen Angriffs auf einen Frankfurter U-Bahn-Fahrer ist der Angeklagte zu einem Jahr und neun Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Einen weiteren 18-Jährigen verurteilte das Amtsgericht am Donnerstag wegen Sachbeschädigung zu zwei Wochen Arrest, ein 21-Jähriger kam mit einer Verwarnung davon. Das Verfahren gegen einen 17-Jährigen wurde abgetrennt und soll zusammen mit einer Anklage wegen schweren Raubes und Körperverletzung verhandelt werden. Ein weiterer 21-Jähriger wurde freigesprochen, weil ihm keine Beteiligung an der Schlägerei nachgewiesen werden konnte.

Im Fall des zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilten 18-Jährigen habe das Gericht keine Alternative zur Gefängnisstrafe ohne Bewährung gesehen, sagte der Jugendrichter Rolf Heyter bei der Urteilsverkündung. Der junge Mann wurde bereits in der Vergangenheit zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt und wurde noch im Bewährungszeitraum wieder straffällig. In der Gefängnisstrafe ist deshalb auch eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten wegen Raubes enthalten, die im November vergangenen Jahres gegen den 18-Jährigen verhängt wurde. Es gebe jedoch eventuell die Möglichkeit, die Strafe mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause zu verbüßen, sagte Heyter.

Der Überfall in der Nacht zum 6. Januar hatte zusammen mit ähnlichen Taten für bundesweites Aufsehen und Zündstoff im hessischen Wahlkampf gesorgt. Die Täter randalierten in einer U-Bahn und gingen später auf einen 43 Jahre alten U-Bahn-Fahrer los. Sie traten und schlugen den Mann, bis er zu Boden fiel. Das Opfer erlitt Prellungen im Gesicht und eine Gehirnerschütterung.

(ap)
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