Fall sorgt für Aufsehen Stadtplan-Erbe Falk wegen Anstiftung zum Mord vor Gericht

Frankfurt/Main · Ein Anwalt wird in Frankfurt angeschossen, der Auftrag dazu soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft von einem prominenten Hamburger Unternehmer gekommen sein. Nun hat der Gerichtsprozess zu dem Fall begonnen.

 Der Angeklagte Alexander Falk (M), einer der Erben des gleichnamigen Stadtplan-Verlags, wartet zusammen mit seinen Verteidigern Daniel Wölky (l) und Björn Gercke im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts.

Der Angeklagte Alexander Falk (M), einer der Erben des gleichnamigen Stadtplan-Verlags, wartet zusammen mit seinen Verteidigern Daniel Wölky (l) und Björn Gercke im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts.

Foto: dpa/Arne Dedert

Der Erbe des Stadtplan-Verlags Falk, Alexander Falk, muss sich seit Mittwoch wegen Anstiftung zum Mord vor Gericht verantworten. Der 50-Jährige soll nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft im Jahr 2009 in einem Hamburger Restaurant einen Mittelsmann mit der Ermordung eines Frankfurter Rechtsanwalts beauftragt haben. Der Anwalt wurde später von bislang unbekannten Tätern mit einem Schuss in den Oberschenkel verletzt. Falk bestritt die Vorwürfe zum Prozessauftakt vor dem Frankfurter Landgericht.

„Diesen Auftrag habe ich nicht gegeben“, sagte der 50-Jährige in einer rund einstündigen Stellungnahme vor Gericht. Er sitze seit knapp einem Jahr in Haft für eine Tat, die er nicht begangen habe. „Einen feigen Anschlag in Auftrag zu geben, widerspricht allem, was mir wichtig ist, meiner Erziehung, meinen Werten, meinem Sportsgeist.“ Falk räumte allerdings ein, einen Datendiebstahl unter anderem bei dem betroffenen Anwalt in Auftrag gegeben zu haben, um in einem Rechtsstreit seine Unschuld zu beweisen.

Den beim Landgericht Hamburg anhängigen Zivilrechtsstreit hält die Anklage für das Motiv des Mordauftrags. Der angeschossene Anwalt bereitete eine Millionenklage gegen den Unternehmer vor, der nach dem Verkauf des Stadtplan-Verlags in Internetunternehmen investiert hatte und zeitweise als einer der hundert reichsten Deutschen galt. Nach Gerichtsangaben ging es um Pfändungsmaßnahmen in Höhe von 30 Millionen Euro. Motiv für den Mordauftrag seien Habgier und Rachegelüste gewesen.

Falk wurde im September vergangenen Jahres verhaftet. Die Verteidigung erklärte, der Zeuge, auf den sich die Staatsanwaltschaft maßgeblich stütze, sei kriminell und habe für seine Aussage 100.000 Euro Belohnung erhalten. Eine Tonbandaufnahme, die die Anklage als Beweismittel anführe, sei manipuliert. Falk räume darauf auch keinen Mordauftrag ein. Es sei dennoch versucht worden, die Familie damit zu erpressen.

Das Gericht will mehr als 20 Zeugen und mehrere Sachverständige vernehmen. Bisher sind Termine bis in den Dezember hinein festgelegt.

(zim/dpa)
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