Frankenthaler Babymordprozess Vater wirft Baby aus Eifersucht von Balkon und bekommt 15 Jahre Haft

Karlsruhe · Weil er sein wenige Wochen altes Baby vom Balkon im zweiten Stock warf, muss ein Mann in Rheinland-Pfalz 15 Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss das entsprechende Urteil des Landgerichts Frankenthal.

 Der Haupteingang des Landgerichts Frankenthal. (Symbolbild)

Der Haupteingang des Landgerichts Frankenthal. (Symbolbild)

Foto: dpa/Uwe Anspach

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann aus übersteigerter Eifersucht und Rache zunächst seine Lebensgefährtin verletzt und sodann die gemeinsame Tochter vom Balkon im zweiten Stock geworfen. Sie erlag wenig später ihren Verletzungen.

Anschließend nahm er seine beiden Töchter aus einer früheren Beziehung in seine Gewalt und drohte, diese zu töten, sollte die Polizei die Wohnung stürmen. Nachdem er eines der Mädchen verletzt hatte, griff die Polizei zu und nahm den Mann fest.

Das Landgericht Frankenthal verurteilte ihn wegen Mordes, Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren. Von einer lebenslangen Haftstrafe sah das Gericht ab, weil der Mann im Tatzeitpunkt unter Drogen gestanden habe und vermindert schuldfähig gewesen sei.

Dolch auch die 15-jährige Haftstrafe wollte der Mann nicht akzeptieren. Mit seiner Revision griff er den Schuldspruch mit verschiedenen formalen und sachlichen Rügen an. Diese verwarf der BGH nun. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankenthal rechtskräftig.

(juw/AFP)
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