Feuerattacke auf Obdachlosen in Berlin Verdächtigen drohen lebenslange Haftstrafen

Berlin · Der Angriff auf einen wehrlosen Obdachlosen in Berlin war für viele Menschen ein Schock. Sieben Verdächtige - teilweise noch minderjährig - sitzen in Untersuchungshaft. Viele Fragen sind noch offen.

Die sieben Verdächtigen der Feuerattacke auf einen Obdachlosen in Berlin haben laut Staatsanwaltschaft unterschiedliche Angaben zu ihrer Tatbeteiligung gemacht.

Die jungen Männer im Alter zwischen 15 und 21 Jahren haben demnach in den Vernehmungen eingeräumt, in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag im U-Bahnhof Schönleinstraße gewesen zu sein. Dies wäre auch schwer abzustreiten gewesen, hieß es. Überwachungskameras filmten die Verdächtigen. Sie sitzen jetzt in Untersuchungshaft. Ihnen wird gemeinschaftlicher versuchter Mord vorgeworfen.

  • Wer war das Opfer?

Der 37-Jährige Obdachlose, der schlafend auf einer Bank lag, stammt aus Polen. Er hatte offenbar Alkohol getrunken. Bei dem Angriff wurde er dank des Eingreifens von Passanten nicht verletzt. Die Polizei befragte den Mann noch in der Tatnacht. Wo er sich jetzt aufhält, ist nicht bekannt.

Im Winter suchen viele Obdachlose aus Osteuropa Schutz in Berlin, weil das Hilfssystem in ihrer Heimat schlechter ist - oder es gar keines gibt.

  1. Welches Strafmaß gilt für versuchten Mord?

Versuchter Mord wird in jedem Fall mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren geahndet. Unter Umständen kann laut Berliner Landgericht sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

  1. Welche Strafen haben die Verdächtigen zu erwarten?

Soweit ist es noch nicht. Zunächst wird gegen die sieben jungen Männer weiter ermittelt. Erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Erhebung der Anklage. Es ist möglich, dass sich der Tatvorwurf gemeinschaftlicher versuchter Mord nicht erhärten lässt und heruntergestuft wird. Es könnten sich auch unterschiedliche Tatanteile herausstellen. Anklagen muss das Landgericht zur Hauptverhandlung zulassen.

  1. Warum ging es in diesem Fall so schnell mit der Veröffentlichung von Bildern aus Überwachungskameras?

Wegen der Schwere des Delikts hat die Polizei nach eigener Aussage die Öffentlichkeitsfahndung nur Stunden nach der Tat beantragt. Ein Richter hat sie dann rasch genehmigt.

Es gibt laut Polizei aber auch Fälle, in denen Richter nicht sofort zustimmen, weil sie andere Elemente der Ermittlungen wie die Auswertung von Spuren oder DNA-Abgleiche noch nicht als ausgeschöpft ansehen. Laut Polizei ist Öffentlichkeitsfahndung immer das letzte Mittel. Es komme aber auf den Einzelfall an.

  1. Wer sind die Verdächtigen?

Nach Angaben von Ermittlern stammen sechs der Verdächtigen aus Syrien, einer aus Libyen. Sie sollen zwischen 2014 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sein. Sie waren demnach in verschiedenen Berliner Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Als Hauptverdächtiger gilt ein 21-Jähriger Syrer.

  1. Sind Flüchtlinge häufiger Straftäter?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2015 zeigt keine überproportionale Kriminalitätsrate bei Zuwanderern. Unter den rund 13.400 Straftaten, die Menschen mit dem Status Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtling, einer Duldung oder unerlaubtem Aufenthalt zugerechnet werden, geht es vor allem um 5700 Diebstähle, zumeist in Läden. Registriert wurden auch gut 2000 Vermögens- und Fälschungsdelikte. Es gab 80 Verfahren wegen Sexualdelikten. Die Zahl der Straftaten gegen das Leben lag im einstelligen Bereich. Es gab aber keine Toten.

  1. Wie sicher sind Berlins Verkehrsmittel?

Körperliche Angriffe sind in Berlins Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen in den vergangenen sieben Jahren um rund 12 Prozent zurückgegangen. 2015 wurden 3066 Fälle registriert, listet der Sicherheitsbericht der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf. Den Rückgang wertet die BVG auch als einen Effekt der Videoüberwachung.

Umgerechnet auf je eine Million Fahrgäste kam es nach BVG-Angaben im Jahr 2015 zu jeweils einem körperlichen Angriff in Bussen, zweien in der Straßenbahn und vieren in U-Bahnen. Die Bundespolizei registrierte 2015 auch in S-Bahnen, Zügen und an Bahnhöfen einen Rückgang von Gewalt und Kriminalität - mit rund 4700 Taten waren es knapp sechs Prozent weniger als im Vorjahr.

(dpa/csr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort