Urteil im Fall Khaled Angeklagter legt Geständnis ab

Dresden · Der gewaltsame Tod des jungen Flüchtlings Khaled vor einem Flüchtlingsheim im Dresden beschäftigte zur Hoch-Zeit von "Pegida" die Republik. Nun hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er beruft sich auf Notwehr.

 Direkt zu Prozessbeginn legte der Angeklagte ein Geständnis ab.

Direkt zu Prozessbeginn legte der Angeklagte ein Geständnis ab.

Foto: dpa, mhi pzi

Der 27-Jährige, ein Landsmann des Opfers, musste sich am Montag im Landgericht in Dresden verantworten.

Khaled habe ihn angegriffen und er sich aus dem Schwitzkasten befreien wollen, hieß es in der von seiner Anwältin verlesenen Erklärung.

Die Verteidigung betonte, dass Angaben aus der ersten Vernehmung nicht verwertet werden dürften - wegen eines nicht ausreichend qualifizierten Dolmetschers.

"Der Angeklagte ist zutiefst bestürzt und bedauert den Tod von Khaled, für den er bis heute keine Erklärung hat." Der 27-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt.

(dpa)
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