Landgericht Görlitz Familienvater fuhr eigene Kinder tot — lebenslange Haft

Görlitz · Ein Familienvater ist für die Todesfahrt mit seinen zwei kleinen Kindern vom Landgericht Görlitz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

 Der Mann raste im September 2015 gegen diesen Baum.

Der Mann raste im September 2015 gegen diesen Baum.

Foto: dpa, vfd pzi dna

Damit kann die Reststrafe nach 15 Jahren nicht automatisch zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 47-Jährige raste im September 2015 auf der Bundesstraße 6 mit Absicht gegen zwei Bäume - mit mindestens Tempo 150. Dabei starben seine vier Jahre alte Tochter sowie sein fünfjähriger Sohn, er selbst überlebte.

Das Gericht ging von Heimtücke und niedrigen Beweggründen des Angeklagten aus. "Er hat die Kinder als Werkzeug benutzt, um seine Ehefrau zu bestrafen", so der Gerichtssprecher. Diese hatte ihn zuvor verlassen. Die Kinder seien völlig arglos in das Auto des Vaters gestiegen, so der Sprecher.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Für die Mutter der Kinder und Noch-Ehefrau des Angeklagten sei die Tragödie juristisch abgeschlossen, "mit dem bestmöglichen Ergebnis", sagte Nebenklagevertreter Hansjörg Elbs. Die menschliche und seelische Aufarbeitung werde dagegen dauern - "vielleicht das ganze Leben". Zum Prozessauftakt hatte der Mann in einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung die Todesfahrt gestanden, den Mordvorwurf aber bestritten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Michael Sturm, der auf sechs Jahre Haft wegen Totschlags in minderschwerem Fall plädiert hatte, will den Richterspruch anfechten. Der Mann sei in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen und habe einen erweiterten Suizid mit seinen Kindern begehen wollen, sagte er.

(dpa)
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