Familiendrama in Mittelfranken Lebenslange Haft für Vierfachmord von Gunzenhausen

Ansbach · Georg K., der im vergangenen Jahr seine Ehefrau und die gemeinsamen drei Kinder getötet hatte, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht erkannte zudem eine besondere Schwere der Schuld: Der Angeklagte habe versucht, vor seinem Schwager zu fliehen.

Der Angeklagte wird von mehreren Polizisten zum Gerichtssaal geführt. Rechts neben dem Angeklagten geht dessen Anwältin Nicole Obert.

Der Angeklagte wird von mehreren Polizisten zum Gerichtssaal geführt. Rechts neben dem Angeklagten geht dessen Anwältin Nicole Obert.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Im Prozess um einen Vierfachmord im fränkischen Gunzenhausen im Juni vergangenen Jahres hat das Landgericht Ansbach den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Außerdem erkannte das Gericht bei dem 31-Jährigen am Mittwoch auf die besondere Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist. Nach Überzeugung des Gerichts tötete Georg K. seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder, weil sich die Frau von ihm getrennt hatte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte den Verzicht auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Angeklagte hatte sich nach der Tat vom Balkon der im dritten Stock gelegenen Wohnung gestürzt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei aber nicht um einen versuchten Suizid, da er mit den Beinen zuerst gesprungen sei und gezielt auf eine Grünfläche gesprungen sei. K. habe sicher sein können, den Sprung zu überleben – er habe vor seinem Schwager fliehen wollen, den er mit einer Finte aus der Wohnung gelockt hatte, um seine Familie auszulöschen.

(lhen/AFP)
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