Getöteter Flüchtlingsjunge Familie von Mohamed will Schmerzensgeld

Potsdam · Die Familie des getöteten Flüchtlingsjungen Mohamed will, dass sein mutmaßlicher Mörder ein Schmerzensgeld für die Leiden des Vierjährigen in den letzten Lebensminuten zahlen muss.

Silvio S. vor Gericht.

Silvio S. vor Gericht.

Foto: dpa, bse soe fux

Als Erbin des Kindes solle seine Mutter mindestens 50.000 Euro von Silvio S. erhalten, sagte Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz am Montag am Rande des Prozesses am Landgericht Potsdam.

Der Gesetzgeber sehe zwar kein Schmerzensgeld für den Tod an sich vor, jedoch seien für die Leiden des Jungen vor dem Tod Ansprüche geltend zu machen. Zudem solle festgestellt werden, dass der Angeklagte künftig für mögliche Spätfolgen bei den zwei Geschwistern von Mohamed aufkommen müsse.

Silvio S. hatte Mohamed laut Anklage im Oktober entführt, missbraucht und schließlich aus Angst vor Entdeckung umgebracht. Zuerst soll er den Vierjährigen gewürgt, dann stranguliert haben. Der Angeklagte soll auch den sechsjährigen Elias aus Potsdam ermordet haben.

Ein Schmerzensgeld und eine Feststellung künftiger Ansprüche wären Teil des Urteils in dem Mordprozess. Nebenklage-Anwalt Schulz verwies auf zwei Urteile der Landgerichte Wuppertal und Verden, die 100.000 Euro und 150.000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt hätten. Sollte das Gericht dem Antrag nachkommen, behielten die Ansprüche 30 Jahre Gültigkeit, sagte Schulz.

(dpa)
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