43-Jähriger unter Verdacht Polizei durchsucht im Fall Maddie Kleingarten in Hannover

Hannover · Die Polizei hat im Fall der verschwundenen Maddie McCann mit der Durchsuchung einer Kleingarten-Parzelle in Hannover begonnen. Der Einsatz steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Mordes gegen einen verdächtigen 43-jährigen Deutschen.

Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Was in dem Kleingarten gesucht werde, sagte sie nicht. Am Dienstag wurde mit einem kleinen Bagger gegraben. Mehrere Beamte durchkämmten das Erdreich des Grundstücks mit Schaufeln und Harken. Auch Beamte der Spurensicherung in weißen Anzügen sowie ein Spürhund waren am Ort. Über die Durchsuchung unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) hatte zuerst die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Der wegen anderer Delikte in Kiel inhaftierte 43-Jährige steht im Verdacht, 2007 die dreijährige Britin Maddie aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben. Die Ermittler in Deutschland sind überzeugt, dass das Mädchen tot ist. Am 3. Mai 2007 soll der Mann zu „tatrelevanter“ Zeit im portugiesischen Praia da Luz mit dem Handy telefoniert haben. Das BKA ermittelt nach Zeugenhinweisen bereits seit 2013 im Fall Maddie gegen den Deutschen - allerdings reichten die Indizien bisher für eine Anklage nicht aus. Der Beschuldigte wollte sich bisher nach Angaben seiner Verteidiger nicht zur Sache äußern.

Das Landgericht Braunschweig hatte den 43-Jährigen Ende 2019 wegen schwerer Vergewaltigung unter Einbeziehung früherer Strafen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte 2005 in Praia da Luz eine damals 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Deutsche ist auch wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraft. Die Ermittler in Braunschweig sind für den Fall zuständig, weil der Verdächtige seinen letzten deutschen Wohnsitz in der Stadt hatte.

Er verbrachte mehrere Jahre auch Zeit in der niedersächsischen Landeshauptstadt, Medienberichten zufolge seit 2007. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover der dpa sagte, verurteilte ihn das Amtsgericht Hannover 2010 wegen Urkundenfälschung und 2013 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu Geldstrafen. In den Jahren 2013 bis 2015 pendelte er dem Sprecher zufolge zwischen Deutschland und Portugal. Ende 2012 hatte der Verdächtige zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin einen Kiosk in Braunschweig eröffnet. Nach der Trennung führte er den Laden allein weiter, bis er ihn sowie die angrenzende Wohnung eineinhalb Jahre später aufgab.

Nach Medienberichten soll die Durchsuchung des Kleingarten-Grundstückes in der Nähe des Stichkanals Hannover-Linden am Mittwoch fortgesetzt werden.

(felt/dpa)
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