Hagener SS-Prozess Ex-Polizist bezweifelt Bruins' Flucht-Version

Hagen · Niederländische Ermittler haben im Hagener NS-Prozess von der Zeugenbefragung eines ehemaligen Polizisten während der deutschen Besatzungszeit berichtet. Der Polizist habe bestritten, dass der Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema 1944 von SS-Mitgliedern der Grenz- und Sicherheitspolizei auf der Flucht erschossen worden sei.

Hagener SS-Prozess: Ex-Polizist bezweifelt Bruins' Flucht-Version
Foto: dpa, Marius Becker

Der heute 92 Jahre alte frühere SS-Mann Siert Bruins soll 1944 an der Ermordung von Dijkema im Küstenstädtchen Delfzijl bei Groningen beteiligt gewesen sein. Bruins streitet die Beteiligung ab. Sein Vorgesetzter habe geschossen. Der Mann ist seit 1985 tot.

Der damalige niederländische Polizist war nach einem Anruf der Deutschen zusammen mit einem Kollegen zum Tatort in Delfzijl gefahren. Der Erklärung der SS, der Mann sei auf der Flucht erschossen worden, widerspreche die Tatsache, dass Dijkema die linke Hand in der Jackentasche gehabt habe - so gaben zwei niederländische Ermittler am Mittwoch die Aussage des Mannes wieder. Niemand lasse auf der Flucht seine Hand in der Jackentasche, habe der Polizist gesagt.

Der Zeuge war in einem niederländischen Pflegeheim befragt worden. Eine Aussage vor Gericht scheint wegen seines Gesundheitszustandes voraussichtlich nicht mehr möglich. Der Polizist habe noch auf Unterlagen verwiesen, die er angefertigt und zu Hause versteckt habe, damit nach dem Krieg die Wahrheit herauskomme. Diese Unterlagen seien aber nicht mehr auffindbar gewesen, erklärten die Ermittler.

Die Anklage geht davon aus, dass die Flucht des verhafteten Widerstandskämpfers nur zur Vertuschung vorgegeben war. Die SS-Männer seien ein Stück mit Dijkema im Auto gefahren, hätten ihn auf dem Weg nach Appingedam aussteigen lassen und dann geschossen.

Der gebürtige Niederländer Bruins hatte während des Krieges die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Nach dem Krieg lebte er in Deutschland. In den Niederlanden wurde er in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Später wurde das Urteil in lebenslange Haft umgewandelt.

Das Hagener Landgericht hatte wegen Dijkema schon einmal ein Verfahren eröffnet. Die Tat war damals aber als Totschlag und damit als verjährt eingestuft worden. Mittlerweile wertet die Staatsanwaltschaft die Erschießung jedoch als Mord - und der verjährt nicht. Bruins war in Deutschland in den 80er Jahren bereits wegen Beihilfe zur Ermordung zweier jüdischer Brüder zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

An diesem Donnerstag (19.9.) will das Gericht einen niederländischen Historiker hören, der über die Verhältnisse in Delfzijl während der Besatzung sprechen soll.

(lnw)
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