Tunesier kann nicht ausgewiesen werden Ex-Leibwächter von Bin Laden lebt in Bochum

Düsseldorf · Die Sicherheitsbehörden in NRW haben einen 36-jährigen Tunesier im Visier, der in Bochum lebt. Sami A. soll zur Leibgarde des früheren Terrorchefs Osama Bin Laden gehört haben.

Osama bin Laden: Der meistgesuchte Terrorist
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"Ideologische Brandstifter wie Sami A. gefährden das friedliche Zusammenleben der Menschen und die kulturelle Vielfalt in NRW", sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger gestern. "Ich setze alles daran, die Menschen vor solchen gefährlichen Dschihadisten zu schützen", sagte der SPD-Politiker.

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im März 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen den 36-jährigen Tunesier eingeleitet, um den Anfangsverdacht zu prüfen, er könne Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sein. Das Verfahren sei aber eingestellt worden, "weil die Ermittlungen den Tatverdacht nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit erhärten konnten", teilte die Karlsruher Behörde mit.

Einerseits berücksichtigten die Richter, dass Sami A. in Bochum eine eingebürgerte tunesischstämmige Ehefrau sowie drei gemeinsame kleine Kinder mit deutschem Pass hat. Andererseits gebe es auch keine rechtliche Möglichkeit, ihn nach Tunesien abzuschieben.

Sami A. darf Stadt nicht verlassen

Die Kammer äußerte sich in ihrem Beschluss vom März 2011 aber "überzeugt, dass der Kläger im Jahr 1999 an einer militärischen Ausbildung bei der Al Qaida in Afghanistan teilgenommen und (...) eine terroristische Vereinigung unterstützt hat". Von seiner "gegenwärtigen Gefährlichkeit" sei weiterhin auszugehen.

Die Richter sehen sogar "gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass auch über den Aufenthalt in Afghanistan hinaus beim Kläger Verbindungen zu terroristischen Kreisen aufrechterhalten worden sind, die in ihrer Qualität allerdings derzeit noch nicht so verdichtet sind, dass von einer strafrechtlich relevanten Tätigkeit des Klägers ausgegangen werden kann."

Wie die Stadt Bochum mitteilte, hat sie Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt. Auf Anordnung der Stadt Bochum muss sich Sami A. täglich bei der Polizei melden und darf die Stadtgrenzen nicht überschreiten.

Der Tunesier kam 1997 nach Deutschland. Er studierte zunächst an der Fachhochschule Niederrhein in Krefeld Textiltechnik, später schrieb er sich an der Uni Bochum für das Fach Elektrotechnik ein.

Mit Material von dpa

(gmv)
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