Anklage wegen Meineid Frauke Petry schweigt zum Prozessauftakt

Dresden · Die frühere AfD-Chefin soll in einem Landtagsausschuss unter Eid falsch ausgesagt haben. Seit Montag steht Petry deshalb wegen Verdachts des Meineids vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Ihr Anwalt zweifelt das ganze Verfahren an.

Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry (43) soll vor einem Landtagsausschuss unter Eid falsch ausgesagt haben. Zum Prozessauftakt bezweifelte Petrys Verteidiger, dass sie sich überhaupt strafbar gemacht habe. Petry selbst äußerte sich zunächst nicht.

Die Vorwürfe gegen Petry reichen bereits einige Jahre zurück und betreffen im Kern den Landtagswahlkampf 2014 in Sachsen. Die Anklage wirft der 43-Jährigen vor, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf mitfinanziert werden.

Petry habe "wahrheitswidrige Aussagen" gemacht, sagte Staatsanwältin Susan Herold bei der Verlesung der Anklage. Demnach soll Petry damals gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Ihre Angaben widersprachen der Anklage zufolge aber dem Darlehensvertrag - nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.

Nach Auffassung ihres Anwalts Carsten Brunzel war die Vereidigung Petrys vor dem Wahlprüfungsausschuss aus rechtlichen Gründen "unzulässig". Eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Meineids sei damit "von vornherein ausgeschlossen". Der Prozess müsse daher "an dieser Stelle" beendet werden, sagte Brunzel in seinem Eröffnungsplädoyer, ohne einen konkreten Antrag auf Verfahrenseinstellung zu stellen.

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Marco Schiemann (CDU), der am Montag als einer von drei Zeugen auftrat, konnte zunächst nichts Erhellendes zum Prozess beitragen. Auf mehrfache Nachfrage des Vorsitzenden Richters Christian Linhardt zur Aussage Petrys antwortete er ausweichend und sagte, er könne sich nicht im Detail erinnern.

Petrys Verteidiger wertete den Prozess als politisch gefärbtes Verfahren. Es handle sich "um einen Prozess, bei dem die medialen und politischen Auswirkungen die rechtsstaatlichen Grundprinzipien eines Strafverfahrens überlagern", sagte Brunzel.

Er spielte damit darauf an, dass die Staatsanwaltschaft ursprünglich die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Petry abgelehnt hatte, die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft die Einstellungsverfügung aber dann wieder aufgehoben hatte.

Wegen des erwarteten Zuschauerandrangs wurde die Verhandlung ins Gebäude des Oberlandesgerichts am Dresdner Stadtrand verlegt, wo sonst unter anderem Prozesse gegen Rechtsterroristen verhandelt werden. Zum Auftakt am Montag kamen allerdings verhältnismäßig wenige Zuschauer ins Gericht.

Petry, die von ihrem Ehemann Marcus Pretzell begleitet wurde, sowie die übrigen Prozessbeteiligten waren im Gerichtssaal durch eine Glaswand vom Zuschauerbereich getrennt. Es gab auch umfassende Sicherheitskontrollen. Für das Verfahren sind zunächst weitere sechs Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt.

Petry war nach dem Wahlerfolg der AfD bei der Bundestagswahl im September 2017 aus der Partei ausgetreten, vorausgegangen waren interne Machtkämpfe. Im Bundestag und im sächsischen Landtag sitzt sie nur noch als fraktionslose Abgeordnete. Petry ist heute Vorsitzende der sogenannten Blauen Partei, mit der sie auch bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September antreten will.

(cpas/AFP)
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