Urteil zu Fall aus Düsseldorf Kündigung wegen Wiederheirat kann Diskriminierung sein

Luxemburg/Brüssel · Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen.

 Ein Schild auf dem Gelände des Gerichtshofs der Europäischen Union (Symbolbild).

Ein Schild auf dem Gelände des Gerichtshofs der Europäischen Union (Symbolbild).

Foto: dpa/Geert Vanden Wijngaert

Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag im Fall eines Mediziners aus Düsseldorf, der im Jahr 2008 nach einer Scheidung und erneuten standesamtlichen Hochzeit entlassen worden war.

Die Anforderung an den Arzt, den heiligen Charakter der Ehe nach katholischem Verständnis zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, erklärte das Gericht in einer Mitteilung. Über den konkreten Fall muss nun aber das Bundesarbeitsgericht entscheiden.

Der Mann ist seit über 18 Jahren an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf beschäftigt. 2005 hatte er sich von seiner ihm katholisch angetrauten Frau scheiden lassen und später standesamtlich eine neue Partnerin geheiratet. Seine dem Erzbistum Köln unterstehende Düsseldorfer Klinik begründete die Kündigung damit, dass die zweite Ehe nach Kirchenrecht ungültig sei. Dadurch habe er seine Loyalitätspflichten erheblich verletzt.

Der EuGH hatte zu entscheiden, ob kirchliche Arbeitgeber an Mitarbeiter ihrer eigenen Kirche strengere Maßstäbe anlegen dürfen als an Andersgläubige und Konfessionslose. Über die konkrete Kündigungsklage muss nun die deutsche Justiz entscheiden.

(mba/AFP/epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort