Rentner bricht in Essener Bank zusammen So wird Unterlassene Hilfeleistung bestraft

Essen · In einer Bank in Essen haben gleich mehrere Personen einen Mann ignoriert, der hilflos am Boden lag. Der Jurist spricht von "Unterlassener Hilfeleistung". Die ist strafbar, im schlimmsten Fall geht es ins Gefängnis.

Paragraf 323c des Strafgesetzbuches stellt klar: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist und insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Im Kern geht es darum, in Notfällen gesellschaftliche Solidarität zu wahren. Gaffer zum Beispiel machen sich strafbar, wenn sie nach einem Verkehrsunfall keine Erste Hilfe leisten und stattdessen noch die Arbeit der Retter behindern. Aber auch wenn es um Krankheit, Überfälle oder Vergewaltigung geht, ist Helfen Pflicht.

Ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, kann in der Regel jeder zumindest über die Notrufnummern von Polizei und Feuerwehr Hilfe organisieren.

Der 82-Jährige aus Essen hatte am 3. Oktober in einer Bank im Stadtteil Borbeck einen "internistischen Notfall" erlitten. Danach hatte er 20 Minuten lang am Boden gelegen, bis ein anderer Bankkunde den Notruf wählte. Zuvor waren mehrere Personen über den am Boden liegenden Mann gestiegen, um ihre Finanzgeschäfte erledigen zu können.

(lsa/dpa)
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