Schneewalze nähert sich Deutschland Eis und Schnee: Was Sie wissen müssen

Düsseldorf (RP). Schnee und Glätte auf Deutschlandsstraßen. Alle, die bei einem solchen Wetter unterwegs sind, brauchen gute Nerven. Autofahrer sollten ihren Wagen für Notfälle ausrüsten, Hausbesitzer darauf achten, dass die Räumpflicht erfüllt wird. Wir geben Tipps, wie Sie durch das Winterwetter kommen.

Schnee: Die wichtigsten Versicherungstipps
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Foto: ddp

Was gehört heute unbedingt ins Auto? Das Auto sollte "winterfest" sein. Das heißt: Winterreifen sind aufgezogen, der Tank ist voll, Frostschutzmittel für Kühler und Frontscheibe ist aufgefüllt. Wer bei Glätte und Schnee weiterhin mit Sommerreifen unterwegs ist, dem drohen ein Bußgeld bis zu 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. In den Wagen gehören Schneebesen, Eiskratzer oder Enteisungsspray. Für längere Fahrten sind eine dicke Jacke, warme Schuhe, eine Decke und heißer Tee ratsam.

Was tue ich, wenn ich mich festgefahren habe? "Sand sorgt für mehr Grip", sagt ADAC-Sprecherin Jacqueline Grünewald. "Aber auch eine Fußmatte unter der Antriebsachse kann eine wirksame Anfahrtshilfe sein."

Kann ich mein Auto im Notfall stehenlassen? "Auch wenn nichts mehr geht und Abschleppdienste überlastet sind, sollte man sein Auto nie dort zurücklassen, wo es Räumdienste oder den Verkehr behindern könnte", rät Grünewald. "Notfalls sollten Autofahrer die Polizei rufen und fragen, wie sie vorgehen sollen." Muss der Fahrer das Auto trotzdem stehenlassen, sollte er es mit dem Warndreieck absichern. Dass ein Auto wegen Schneechaos abgestellt wurde, entbinde den Besitzer nicht davon, fällige Strafzettel zu zahlen.

Wann sind die Straßen heute am gefährlichsten? Das Risiko ist besonders groß, wenn der (Schnee-)Regen auf den frostigen Boden fällt und sich Blitzeis bildet. Dann gilt: Abstand halten. "Der halbe Tacho, also 25 Meter bei 50 km/h, gilt die Mindestdistanz", so Grünewald. "Autofahrer sollten immer darauf gefasst sein, dass andere oder sie selbst die Kontrolle über ihren Wagen verlieren."

Ist die Bahn eine Alternative? Nicht unbedingt. Die Deutsche Bahn hat sich laut eines Sprechers zwar auf die Schneefälle eingestellt. Es sei zusätzliches Personal im Einsatz, das die Schienen und Weichen von Schnee befreit, sowie die Weichenheizungen warte. "Wenn es aber extrem viel schneit und zu Schneeverwehungen kommt, schaffen das die Heizungen nicht mehr", so der Sprecher.

Bekomme ich bei Zugverspätungen mein Geld zurück? Das wird schwierig. Grundsätzlich gibt es einen Anspruch auf Ersatz. "Wird das Wetter aber so extrem, wäre das höhere Gewalt", sagt der Bahnsprecher. Dann würde nichts gezahlt. Was noch ein "normaler" Winter und was bereits extremer Schneefall und damit höhere Gewalt ist, muss laut der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr von Fall zu Fall entschieden werden.

Wann muss ich Schnee räumen? Prinzipiell müssen mit dem ersten Schneefall Gehwege und Zufahrten geräumt werden. In der Zeit von sieben bis 20 Uhr ist man verpflichtet einen mindestens einen Meter breiten, schneefreien Weg zu schaffen. Dazu zählt auch das Streuen bei Glättegefahr.

Wer muss Winterdienst leisten? Grundsätzlich ist zuerst der Hausbesitzer verpflichtet, die Wege freizuhalten. Diese Pflicht kann aber auf den Mieter übertragen werden. Letzteres muss aber schriftlich im Mietvertrag festgehalten sein. Sollte der Mieter verhindert sein, weil er beispielsweise bei der Arbeit ist, muss er dafür sorgen, dass jemand anderes den Räumdienst für ihn übernimmt.

Womit sollte gestreut werden? Die Verbraucherzentrale empfiehlt, umweltverträgliche Streumittel zu verwenden. Diese sind oft durch das Umweltzeichen "Blauer Engel" gekennzeichnet. Kalkstein, Sand, Quarz und Splitt eignen sich dazu. Salz darf in vielen Kommunen, etwa Düsseldorf, von Privatleuten nicht mehr als Streumittel genutzt werden. Wer trotzdem mit Salz streut, dem drohen bis zu 500 Euro Strafe.

Was passiert, wenn ich nicht räume? Weil es sich um ein vorsätzliches Unterlassen handelt, zahlt die private Haftpflichtversicherung bei Unfällen nicht. Stürzt jemand, obwohl geräumt wurde, ist die Schuldfrage zu klären. Die Verbraucherzentrale rät, den Fall der Versicherung zu melden und aufzulisten, wann und wie oft geräumt wurde. Die Haftpflichtversicherer entscheiden dann im Einzelfall.

Wo muss die Kommune der Räum- und Streupflicht nachkommen? Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Räum- und Streufpflicht für Kommunen nur innerhalb geschlossener Ortschaften und an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen besteht.

Kann ich heute früher von der Arbeit nach Hause gehen, um dem schlimmsten Schneefall zu entkommen? "Da ist der Arbeitnehmer auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen", sagt der Düsseldorfer Fachanwalt für Arbeitsrecht André Tüffers. Wer nach Absprache früher geht oder später kommt, wird für die verpasste Arbeitszeit nicht bezahlt. Man könne aber auch vereinbaren, die Zeit nachzuarbeiten.

Müssen Eltern ihr Kind nicht zur Schule schicken? "Es gilt die Schulpflicht", sagt der Arbeitsrechtler André Tüffers. Doch Eltern obliegt auch die Fürsorgepflicht für ihr Kind. "Wenn man im Extremfall entscheidet, sein Kind nicht zur Schule zu schicken, wird nicht gleich das Ordnungsamt vor der Tür stehen." Viele Schulen würden bei extremem Wetter ohnehin freistellen, ob die Schüler kommen wollen oder nicht.

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