Kommentar zum Urteil über Einstellungspraxis Eine Zäsur für die Kirchen

Düsseldorf · Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil zur kirchlichen Einstellungspraxis gesprochen. Dieser Tag ist eine Zäsur für die Kirchen in Deutschland. Ein Kommentar.

 Ein aufgeschlagenes Gesetzbuch liegt im Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Symbolfoto).

Ein aufgeschlagenes Gesetzbuch liegt im Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Symbolfoto).

Foto: dpa/Bodo Schackow

Schon wieder hat ein weltliches Gericht ihnen die Grenzen ihrer Eigenständigkeit aufgezeigt, einmal mehr bekommt damit das vom Grundgesetz verbürgte Selbstbestimmungsrecht in seiner altbekannten Form Risse. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein bestimmter Arbeitsplatz die Zugehörigkeit zur Kirche erfordert. An Deutlichkeit ließ es dabei wenig zu wünschen übrig: Die Richter meldeten „erhebliche Zweifel“ daran an, dass eine Referentenstelle für einen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention zwingend die Konfessionszugehörigkeit erfordert. Für die Diakonie ist das ein Schlag, weil ein weltliches Gericht sich in Besetzungsfragen für zuständig hält.

Die Kirchen müssen bei ihren Ausschreibungen künftig sehr viel zurückhaltender sein, wenn sie sich nicht erneut schadenersatzpflichtig machen wollen. Am Ende könnte das Gericht ihnen sogar einen Gefallen getan haben. In Zeiten des sich zuspitzenden Fachkräftemangels könnte sich eine Öffnung – selbst wenn sie auf richterlichen Druck erfolgt – auszahlen: in Form eines größeren Pools an qualifizierten Fachkräften.

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