Letzter RAF-Prozess gegen Verena Becker Ein Urteil 35 Jahre nach dem Mord
Stuttgart · 35 Jahre nach dem Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback wird das Oberlandesgericht Stuttgart am Freitag über die mögliche Beihilfe der früheren Linksextremistin Verena Becker zu diesem Anschlag mit drei Toten urteilen.
Der 59-jährigen Angeklagten, die wegen mehrfachen Polizisten-Mordes 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, droht erneut eine Gefängnisstrafe. Die Bundesanwaltschaft fordert in dem seit September 2010 laufenden Mammut-Verfahren eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Davon sollen nach dem Willen der Ankläger zwei Jahren angerechnet werden. Die Verteidigung Beckers, die 1989 im Zuge einer Begnadigung vorzeitig freikam, plädiert auf Freispruch. Das frühere Mitglied der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) hatte in dem Prozess bis zum 89. Verhandlungstag geschwiegen, Mitte Mai jedoch in einer verlesenen Erklärung die Beteiligung an dem Attentat auf Buback und seine zwei Begleiter am Gründonnerstag 1977 sowie der Vorbereitung abgestritten.
"Wer Ihren Vater getötet hat, kann ich nicht beantworten: Ich war nicht dabei", sagte Becker an Bubacks Sohn Michael gerichtet, der als Nebenkläger auftritt und die Ermittlungen gegen Becker mit angestoßen hatte.
Die Bundesanwaltschaft hatte bei Becker schon 1977 die Tatwaffe gefunden und später an dem Bekennerschreiben Speichelspuren von ihr entdeckt. Daraufhin wurde im April 2010 Anklage wegen Beihilfe zu dreifachem Mord erhoben.
Bis heute ist unklar, wer das Motorrad fuhr, von dem das Feuer auf Buback eröffnet wurde. Verurteilt wurden Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt. Die früheren RAF-Mitglieder schweigen bis heute zu der Tat.