Orangen-Cola-Gemisch „Ein Spezi muss dabei sein“ - Urteil in Limo-Rechtsstreit erwartet

München · Süße Erfrischung mit einem Hauch Nostalgie: Der „Spezi“ gilt als Kultgetränk, nicht nur für Kinder. Paulaner und Riegel vertreiben das Orangen-Cola-Gemisch beide unter diesem Namen. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob das so bleibt.

Eine Flasche des Kultgetränks "Spezi" (l) von der Großbrauerei Paulaner und eine Flasche "Spezi" der Augsburger Riegele Brauerei wurden nebeneinander auf dem Boden platziert.

Eine Flasche des Kultgetränks "Spezi" (l) von der Großbrauerei Paulaner und eine Flasche "Spezi" der Augsburger Riegele Brauerei wurden nebeneinander auf dem Boden platziert.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Welches Orangen-Cola-Gemisch darf „Spezi“ heißen? Diese Frage muss am Dienstag (15.00 Uhr) ein Gericht beantworten. Zwei Brauereien aus Augsburg und München streiten vor dem Landgericht München I um die Bezeichnung für die bräunliche Brause. Das Münchner Unternehmen Paulaner will gerichtlich feststellen lassen, dass es seine Limomischung auch in weiter Zukunft „Spezi“ nennen darf. Die Augsburger Riegele Brauerei, die den Namen nach eigenen Angaben erfunden hat, zweifelt das an. Es geht um viel Geld: Der Streitwert liegt bei zehn Millionen Euro.

„Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat“, sagte Sebastian Priller-Riegele, der die Riegele-Brauerei mit seinem Vater leitet, nach der mündlichen Gerichtsverhandlung im Sommer. Schon Mitte der 1950er Jahre hatten die Mittelständler das Warenzeichen „Spezi“ eintragen lassen. Der zugehörige Slogan damals: „Ein Spezi muss dabei sein.“

Die Brauerei fordert nun Geld von der großen Paulaner-Brauerei, wenn die ihren „Spezi“ auch weiterhin unter dem Namen vertreiben will. Gegen diese Forderung hat Paulaner Klage eingereicht.

Kompliziert machen die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Worum es sich dabei handelt, darüber ist man uneins. Riegele spricht von einem Lizenzvertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag.

Paulaner erachtet so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig. Man habe 1974 nur vereinbart, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen. In der mündlichen Verhandlung im Juni hatten die Streitparteien noch die Bereitschaft signalisiert, miteinander zu sprechen und womöglich eine außergerichtliche Einigung zu finden. Weil diese Pläne scheiterten, muss nun doch das Gericht über die Zukunft des „Spezi“ entscheiden.

(zim/dpa)
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