Für mehr Sicherheit Drohnen-Führerschein - so bekommen Sie ihn

Eine Drohne zu fliegen ist gar nicht so einfach. Um die Gefahr durch Drohnen möglichst gering zu halten, hat das Verkehrsministerium einen Drohnen-Führerschein eingeführt. Das sollten Sie dazu wissen.

Die wichtigsten Fakten zum Drohnen-Führerschein
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Die wichtigsten Fakten zum Drohnen-Führerschein

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Foto: dpa/Gian Ehrenzeller

Den sogenannten „Drohnenführerschein“ gibt es seit Oktober 2017. Er soll dafür sorgen, dass Drohnen-Piloten ihre Fluggeräte sicher bedienen und navigieren können und so Kollisionen, Abstürze und andere Unfälle vermeiden. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Drohnenführerschein.

Was ist ein Drohnen-Führerschein?

Mit dem sogenannten Drohnenführerschein weist der Pilot einer Drohne nach, dass er über die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, eine Drohne sicher und legal zu betreiben. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) spricht deshalb offiziell von einem „Kenntnisnachweis“.

Der „Kenntnisnachweis zum Betrieb unbemannter Fluggeräte (UAV) nach §21d LuftVO“ bescheinigt, dass der Pilot einer Drohne beispielsweise im Detail über die Grundlagen des Luftrechts sowie der örtlichen Luftraumordnung Bescheid weiß und eine Drohne sicher bedienen und navigieren kann. Der Führerschein muss laut Gesetz jederzeit während eines Drohnenflugs vorgelegt werden können.

Der Kenntnisnachweis wird für den Betrieb unbemannter Fluggeräte ab einem Gesamtgewicht von 2,0 Kilogramm benötigt. Außerdem ist er laut Gesetz ab einer Flughöhe von 100 Metern über Grund vorgeschrieben. Diese ist für Drohnen grundsätzlich erlaubnispflichtig. Für unbemannte Fluggeräte ab einer Startmasse von 0,25 Kilogramm gilt unabhängig davon zusätzlich eine Kennzeichnungspflicht. Sie müssen mit einer fest fixierten Plakette versehen werden, auf der dauerhaft und feuerfest der Name und die Adresse des Eigentümers lesbar sind.

Für den Betrieb unbemannter Fluggeräte ab fünf Kilogramm Gewicht gilt eine allgemeine Erlaubnispflicht. Sie dürfen nur mit einer speziellen Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde genutzt werden. Dabei ist es egal, ob der Einsatz privat oder gewerblich erfolgt.

Wer braucht einen Drohnen-Führerschein?

Das Mitführen eines Kenntnisnachweises beziehungsweise „Drohnenführerscheins“ ist außerhalb von Modellflugplätzen für alle unbemannten Fluggeräte ab einem Gesamtgewicht von zwei Kilogramm Pflicht. Auch wer eine leichtere Drohne über der maximalen Flughöhe von 100 Metern über Grund betreiben möchte, benötigt unter anderem einen Nachweis.

Wer sein unbemanntes Fluggerät (UAV) ausschließlich auf Modellfluggeländen fliegen lässt, benötigt laut der neuen Drohnen-Gesetze keinen Führerschein. Jedoch greift auch hier ab Oktober 2017 die sogenannte Kennzeichnungspflicht, die für Drohnen ab einer Startmasse von 0,25 Kilogramm gilt. Der Inhaber eines entsprechenden UAVs hat demnach die Pflicht, eine Plakette mit seinem Namen und seiner Adresse fest an dem Gerät anzubringen. Die Schrift muss dabei feuerfest und dauerhaft lesbar sein.

Auch wer über eine gültige Pilotenlizenz beziehungsweise über eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer verfügt, benötigt keine gesonderte Bescheinigung für die Steuerung von UAVs. Dies gilt auch für Luftsportgeräteführer mit Luftfahrerschein.

Zu beachten ist, dass für die Steuerung von Drohnen ab einer Höhe von 100 Metern über Grund eine generelle Erlaubnispflicht gilt. Vor dem Flug muss laut Drohnen-Verordnung eine spezielle Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden. Diese ist für Drohnen ab einem Gewicht von 5,0 Kilogramm Startmasse auch in niedrigeren Höhen Pflicht.

Wo kann man einen Drohnen-Führerschein machen?

Der Drohnenführerschein darf von verschiedenen Stellen ausgestellt werden. Diese müssen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA), das für die Aufsicht der Stellen zuständig ist, offiziell anerkannt sein. Auf seiner Internetseite stellt das LBA eine aktuelle Liste der nach § 21d LuftVO anerkannten Stellen zur Verfügung.

Zu den größeren Anbietern gehören beispielsweise die TÜV SÜD Digital Service GmbH, die Lufthansa Aviation Training Germany GmbH oder die Airbus DS Airborne Solutions GmbH. Auch der deutschsprachige Dachverband für unbemannte Luftfahrt in Europa (UAV DACH) bietet die Möglichkeit, den Nachweis an verschiedenen Terminen in einem seiner bundesweit verteilten Ausbildungszentren zu erlangen. Es gibt zudem zahlreiche weitere Anbieter auch in kleineren Orten in Deutschland sowie Anbieter, die das Ablegen der Prüfung ebenfalls an verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik ermöglichen.

Checkliste für den Drohnen-Flug – das müssen Sie vor Ihrem ersten Flug beachten
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Foto: dpa/Silas Stein

Wer ein unbemanntes Fluggerät ausschließlich zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung fliegen lässt, kann sich den Kenntnisnachweis auch von den deutschen Modellflugverbänden, also dem Deutschen Modellfliegerverband (DMFV) oder dem Deutschen Aeroclub (DaeC), sowie von einem ihrer Vereine ausstellen lassen.

Kann man den Drohnenführerschein online machen?

Grundsätzlich erlaubt es die neue Drohnenverordnung, die Prüfung zum Erlangen des Kenntnisnachweises/Führerscheins per internet-gestütztem Verfahren abzulegen. Die meisten Prüfstellen bieten ein Online-Training zur Vorbereitung an. Die tatsächliche Prüfung erfolgt jedoch in der Regel jedoch vor Ort. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Die Kopter-Profi GmbH ist zum Beispiel einer der ersten größeren Anbieter, der den Erwerb des Führerscheins komplett online ermöglicht. Hierbei müssen die Teilnehmer jedoch bestimmte Mindestanforderungen für die Durchführung der Prüfung erfüllen. Diese findet beispielsweise an einem festen Termin statt und erfordert die Möglichkeit zur Video-Telefonie.

Auch der Deutsche Modellfliegerverband (DMFV) bietet eine Online-Prüfung zum Erlangen des Kenntnisnachweises an. Diese ist nicht an feste Termine gebunden. Das Zertifikat der bestandenen Prüfung ist mit Kosten von knapp über 25 Euro ausgesprochen günstig. Der Kenntnisnachweis gilt jedoch ausschließlich für Flugmodelle, das heißt für den privaten Drohnenbetrieb zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung.

Ab wie viel Jahren kann man den Drohnen-Führerschein machen?

Die Prüfung für den Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr abgelegt werden. Bei ausschließlich privater Nutzung ist es zudem möglich, die Prüfung über einen der deutschen Modellflugverbände zu absolvieren. Das Mindestalter ist hier mit der Vollendung des 14. Lebensjahrs erreicht.

Für die Anmeldung zur Prüfung wird stets ein gültiges Identitätsdokument sowie eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren benötigt. Bei erstmaliger Ausstellung des Führerscheins müssen zudem ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes sowie bei Minderjährigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.

Was kostet ein Drohnen-Führerschein?

Die Kosten für den Drohnenführerschein variieren je nach Anbieter. Für die Prüfung und die Ausstellung des Kenntnisnachweises werden meist zwischen knapp über 25 Euro bis deutlich über 100 Euro verlangt. Wer zusätzlich eine vorbereitende Schulung besuchen möchte, zahlt hierfür mehrere Hundert Euro.

Es gibt deutliche Unterschiede bezüglich des Umfangs und der Dauer der Kurse. Einige beinhalten beispielsweise einen Praxisteil, in dem insbesondere Anfänger den sicheren Umgang mit unbemannten Fluggeräten einüben können. Andere Vorbereitungskurse finden hingegen ausschließlich online statt.

Die meisten Anbieter haben mehrere Kursmodelle im Angebot, um verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Bei Onlinekursen ist zu beachten, dass die Prüfung in der Regel vor Ort abgelegt werden muss. Dies ist zum Beispiel beim Angebot des TÜV SÜD der Fall. Hier können sich die Piloten per E-Learning-Kurs auf die Prüfung vorbereiten, die anschließend in München stattfindet. Die Kosten für den Onlinekurs des TÜV SÜD belaufen sich mit Stand vom August 2018 auf 236,81 Euro, die Prüfung kostet zusätzlich knapp über 100 Euro. Allgemein lässt sich sagen, dass Vorbereitungskurse vor Ort in der Regel deutlich teurer sind als Online-Schulungen.

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Foto: dpa/Silas Stein

Wer seine Drohne ausschließlich zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung fliegen lässt, kann die benötigte Lizenz auch über einen der deutschen Modellflugverbände erhalten. Beim Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) erfolgt die Prüfung beispielsweise ebenfalls online. Die Kosten für den Kenntnisnachweis belaufen sich hier im August 2018 auf knapp über 25 Euro.

Was sind mögliche Prüfungsfragen für den Drohnen-Führerschein?

In der Prüfung für den Kenntnisnachweis/Führerschein wird vor allem Wissen zu den drei größeren Themengebieten Luftrecht und Luftraumordnung, Meteorologie sowie Flugbetrieb und Navigation abgefragt. Daneben spielen unter anderem auch rechtliche Grundlagen wie Fragen zum Datenschutz und Urheberrecht oder zu Drohnen-Versicherungen eine Rolle.

Ziel der Prüfung ist es sicherzustellen, dass ein Drohnenpilot dazu qualifiziert ist, ein unbemanntes Fluggerät fachgerecht und sicher zu steuern. Hierfür muss er nicht nur Details der technischen Grundlagen und der Organisation des Flugraums kennen, sondern zum Beispiel auch den Einfluss von Winden auf die Flugeigenschaften von Multicoptern abschätzen lernen. Auch fundierte Kenntnisse der generellen Flugverbotszonen für Drohnen spielen bei der Prüfung eine herausragende Rolle. Dazu gehören sensible Zonen wie etwa Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäuser, Menschenansammlungen, An- und Abflugbereiche sowie Kontrollzonen von Flugplätzen, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen, Bundes- und Landesbehörden oder Wohngrundstücke.

Grundsätzlich kann der Führerschein ohne vorherige Schulung abgelegt werden. Oft verfügen erfahrene Drohnenpiloten bereits im Detail über die für die Prüfung benötigen Kenntnisse und Fertigkeiten. Für Anfänger werden oft spezielle Kurse angeboten. Diese beinhalten teilweise einen Praxisteil, in welchem die sichere Steuerung von Drohnen eingeübt werden kann.

Wie lange ist der Drohnen-Führerschein gültig?

Der Drohnen-Führerschein beziehungsweise die „Bescheinigung über den Kenntnisnachweis“ ist nach erfolgter Ausstellung für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Kenntnisnachweis ausschließlich für den privaten oder auch für den gewerblichen Betrieb von Drohnen ausgestellt wurde.

Seit wann gibt es den Drohnen-Führerschein?

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Foto: dpa/Bodo Schackow

Die Einführung des Drohnenführerscheins wurde am 30. März 2017 bekannt gegeben. Die entsprechende „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ trat am 7. April 2017 in Kraft und sah für den „Kenntnisnachweis für unbemannte Fluggeräte“ eine Übergangsfrist von sechs Monaten vor.

Laut der „neuen Drohnenverordnung“ ist das Mitführen eines entsprechenden Nachweises somit seit dem 1. Oktober 2017 Pflicht. Das Gesetz gilt für unbemannte Fluggeräte ab einem Gesamtgewicht von mehr als zwei Kilogramm. Dies gilt auch für leichtere Geräte, die eine (für Drohnen immer erlaubnispflichtige) Flughöhe von 100 Metern überschreiten.

Bei den neuen Gesetzen handelt es sich um eine Neuregelung des Drohnenverkehrs in Deutschland. Sie wurde von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) angestoßen, um der wachsenden Beliebtheit von Drohnen in Deutschland gerecht zu werden. Neben einer Erhöhung der Sicherheit des Luftverkehrs soll sie unter anderem auch einen besseren Schutz der Privatsphäre Dritter gewährleisten.

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