Tipps von Reisebloggern So landen Sie wegen einer Drohne im Urlaub nicht im Gefängnis

Düsseldorf · Drohnen ermöglichen im Urlaub einen anderen Blick auf die Welt. Doch nicht überall sind sie erlaubt. Damit niemand im Gefängnis landet oder eine Geldstrafe zahlen muss, erklären zwei Reiseblogger den Hobby-Drohnen-Piloten die Rechtslage - für 135 Länder.

Reise-Blog My Road zeigt Drohnen-Bilder von Urlaubszielen
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Mit der Drohne durch die Welt

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Foto: My Road / Francis Markert

Vor drei Jahren verließen Sabrina Herrmann und Francis Markert ihre Heimatstadt Leipzig, um die weite Welt zu bereisen. Ihre Drohne nahmen sie mit. Damit machen sie Fotos, die mit einem Smartphone oder einer Kamera nicht möglich sind - zum Beispiel eine Luftaufnahme von dem Moment, als sie auf einem Weg zwischen zwei Rapsfeldern liegen und die Arme ausstrecken (weitere Drohnen-Fotos der beiden Reiseblogger finden Sie in unserer Bilderstrecke).

„Als wir unsere Weltreise starteten, wollten wir die Orte, die wir besuchten, aus einer neuen Perspektive vorstellen“, sagt Francis Markert. Deswegen lasse er vor Ort immer seine Drohne aufsteigen. Aus der Luft habe er einen anderen Blick auf ein Land. „Mit Kamera-Drohnen können Motive deutlich besser eingefangen werden.“ Eines seiner Bilder zeigt zum Beispiel den Bromo auf Java in Indonesien. Von dem Vulkan gibt es zwar schon zig Fotos im Internet - aber die meisten wurden vom Fuß des Berges aufgenommen. Der Reiseblogger fotografierte den Krater dagegen von oben.

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Foto: dpa/Silas Stein

Übersicht über die Rechtslage zu Drohnen in 135 Ländern

Jedoch ist es nicht überall erlaubt, eine Drohne aufsteigen zu lassen. Anderswo müssen sich Hobby-Piloten eine Erlaubnis besorgen oder zumindest Vorschriften einhalten, sonst droht eine Geldbuße, im schlimmsten Fall sogar Gefängnis. Mittlerweile wissen die beiden Reiseblogger, worauf sie achten müssen: Sie haben die Rechtslage für 135 Länder recherchiert. „Aus der Not heraus, weil es beim Start unserer Weltreise keine verlässlichen Quellen gab“, sagt Markert.

In den vergangenen drei Jahren wälzten sie Luftfahrtgesetze, erkundigten sich bei Luftfahrtbehörden vor Ort und fragten Piloten in den Ländern. Die Ergebnisse ihrer Recherche veröffentlichten sie in ihrem Blog My-Road.de und halten die Übersicht seitdem aktuell, auch mit Hilfe von Lesern in den jeweiligen Ländern. Eine Garantie können sie zwar nicht geben. Dennoch können sich Reisende an den Empfehlungen der beiden Leipziger orientieren - egal ob sie nach Mallorca fliegen oder in die Niederlande fahren, ob sie einen Aufenthalt in den USA oder einen Urlaub in Thailand planen. Bisher sind den beiden zwar nur wenige Touristen mit einer Drohne begegnet. „Aber es kommt immer häufiger vor.“

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Foto: dpa/Bodo Schackow

Bei ihrer Recherche fanden die Reiseblogger große Unterschiede zwischen den Vorschriften für private Drohnen-Piloten. Einige grundsätzliche Empfehlungen können sie trotzdem geben. Außerdem: Hier finden Sie alle Antworten auf die wichtigsten Drohnen-Fragen.

7 Tipps für Drohnen-Piloten im Urlaub

  1. Fangen wir mit einer guten Nachricht an: Nur in wenigen Ländern ist es verboten, eine Drohne aufsteigen zu lassen, unter anderem in Mexiko und Indien, wie die Recherchen der Reiseblogger ergeben haben. Wer trotzdem einen Quadrocopter mitnehme, müsse damit rechnen, dass die Behörden das Fluggerät beschlagnahmten. In einigen Ländern gebe es die Drohne bei der Ausreise zurück, in anderen nicht.
  2. In den meisten Staaten ist es zwar erlaubt, privat eine Drohne zu nutzen. In vielen Ländern sei aber eine Registrierung oder Genehmigung erforderlich, erklären Herrmann und Markert. Zum Beispiel in den USA: Dort müsse eine Drohne bei der Luftfahrtbehörde FAA als Modellflieger angemeldet werden, das koste fünf Dollar. Komplizierter sei es in Thailand: Dort gebe es eine umfangreiche Sicherheitsüberprüfung, mehrere Behörden müssten zustimmen - das Verfahren könne bis zu sechs Monate dauern, erklären Herrmann und Markert.
  3. In Deutschland dürfen Drohnen grundsätzlich höchstens 100 Meter hoch fliegen. Andere Länder sähen das lockerer und erlaubten eine Flughöhe von 120 Metern, erklären die Reiseblogger. Aber Vorsicht: In Thailand dürften die Drohnen höchstens 90 Meter in die Luft steigen.
  4. Wer in ein anderes Land reist, will oft die Sehenswürdigkeiten sehen und fotografieren. Daraus wird wohl selten etwas: In vielen Ländern sei es verboten, eine Drohne an den Sehenswürdigkeiten aufsteigen zu lassen, zum Beispiel am Pariser Eiffelturm, erklären die Blogger. Darüber hinaus gebe es Flugverbote für Orte mit Menschenansammlungen wie Strände, Dörfer oder Städte.
  5. Nach Recherchen der beiden Leipziger werden Verstöße von den Ländern unterschiedlich bestraft. In Tschechien und Indonesien könnten die Behörden hohe Bußgelder verhängen. In Thailand, Südafrika oder Ghana drohe dagegen eine langjährige Gefängnisstrafe, wenn jemand gegen die Drohnen-Vorschriften verstoße.
  6. Wer im Urlaub Fotos mit einer Drohne machen will, solle vorher eine spezielle Versicherung abschließen, empfiehlt Markert. Sie übernehme die Kosten im Schadensfall - wenn zum Beispiel eine Person durch die Drohne verletzt werde. „Es gibt in Deutschland verschiedene Anbieter für Drohnen-Versicherungen, die weltweiten Schutz anbieten“, erklärt der Reiseblogger. „Bei vielen Versicherungen sind jedoch die Territorien der USA und Kanada ausgeschlossen, weil die Schadenssummen dort sehr hoch sind.“
  7. Grundsätzlich empfehlen die beiden Reiseblogger, Abstand zu Flughäfen einzuhalten und nicht in der Nähe von „politisch sensiblen Gebäuden“ wie Gefängnissen, Militäranlagen oder Atomkraftwerken zu fliegen. Außerdem sollten Drohnen-Piloten die Privatsphäre anderer Menschen beachten. Und sie sagen: „Behalten Sie die Drohne immer im Auge. Fliegen Sie auf keinen Fall außerhalb der Sichtweite.“
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