Streit um Persönlichkeitsrechte Drohne beobachtete Castor-Gegner

Lüneburg (RPO). Die niedersächsische Polizei hat beim Schutz des Castor-Transports nach Gorleben eine Mini-Drohne für Aufklärungsflüge eingesetzt. Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg nennt dies "rechtlich äußerst problematisch". Persönlichkeitsrecht seien in Gefahr.

Der Castor-Transport 2010 in Daten
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Der Castor-Transport 2010 in Daten

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Foto: dapd

Der mit Kameras bestückte Drehflügler sei während des Castor-Transports viermal verwendet worden, sagte am Dienstag eine Sprecherin der Polizeidirektion Lüneburg und bestätigte Angaben der Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg.

Nach einem Testflug habe es drei Einsätze der Drohne gegeben. "Die Polizei nutzt den Drehflügler zur Dokumentation von Einsätzen und für Aufklärungszwecke", fügte die Sprecherin hinzu.

Einsatzleiter Friedrich Niehörster sei unmittelbar nach Einsatzende noch nicht über die Flüge mit dem Gerät informiert gewesen, sagte die Polizeisprecherin weiter. Niehörster hatte nach dem Castor-Einsatz vor der Presse Flüge der Drohne zunächst in Abrede gestellt.

Die BI Lüchow-Dannenberg bezeichnte die Ausspähung der Proteste gegen den Castor-Transport mit Hilfe der Drohne als "rechtlich äußerst problematisch". Die ferngesteuerte Drohne sei von der Polizei erstmals bei einem Castor-Transport eingesetzt worden, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

"Fotos und Videoaufnahmen der Drohne verletzen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten", kritisierte er.

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums ist die Polizei-Drohne 91 Zentimeter lang und mit zwei Rotoren, einer Tageslicht- und einer Dämmerungskamera ausgestattet. Die Bilder der Mini-Drohne werden in Echtzeit an deren Bodenstation übertragen und können dort aufgezeichnet werden.

(apd/csi)
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