Streit um Persönlichkeitsrechte Drohne beobachtete Castor-Gegner
Lüneburg (RPO). Die niedersächsische Polizei hat beim Schutz des Castor-Transports nach Gorleben eine Mini-Drohne für Aufklärungsflüge eingesetzt. Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg nennt dies "rechtlich äußerst problematisch". Persönlichkeitsrecht seien in Gefahr.
Der mit Kameras bestückte Drehflügler sei während des Castor-Transports viermal verwendet worden, sagte am Dienstag eine Sprecherin der Polizeidirektion Lüneburg und bestätigte Angaben der Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg.
Einsatzleiter Friedrich Niehörster sei unmittelbar nach Einsatzende noch nicht über die Flüge mit dem Gerät informiert gewesen, sagte die Polizeisprecherin weiter. Niehörster hatte nach dem Castor-Einsatz vor der Presse Flüge der Drohne zunächst in Abrede gestellt.
Die BI Lüchow-Dannenberg bezeichnte die Ausspähung der Proteste gegen den Castor-Transport mit Hilfe der Drohne als "rechtlich äußerst problematisch". Die ferngesteuerte Drohne sei von der Polizei erstmals bei einem Castor-Transport eingesetzt worden, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
"Fotos und Videoaufnahmen der Drohne verletzen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten", kritisierte er.
Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums ist die Polizei-Drohne 91 Zentimeter lang und mit zwei Rotoren, einer Tageslicht- und einer Dämmerungskamera ausgestattet. Die Bilder der Mini-Drohne werden in Echtzeit an deren Bodenstation übertragen und können dort aufgezeichnet werden.