Urteil in Dortmund gegen 30-Jährige Dreifache Kindermörderin muss lebenslang in Haft

Dortmund · Das Dortmunder Schwurgericht hat eine dreifache Kindermörderin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sind davon überzeugt, dass die 30 Jahre alte Frau Anfang August 2012 die drei Kinder ihres Lebensgefährten erstochen hat, weil diese ihr beim Aufbau einer gemeinsamen Zukunft mit dem Mann im Weg waren.

 Die Angeklagte verbirgt im Landgericht in Dortmund ihr Gesicht hinter einem Schnellhefter.

Die Angeklagte verbirgt im Landgericht in Dortmund ihr Gesicht hinter einem Schnellhefter.

Foto: dpa, Bernd Thissen

"Mit so einem Fall hatten wir es noch nie zu tun. Drei Kinder wurden aus völlig egozentrischen Motiven abgeschlachtet", sagte Richter Wolfgang Meyer am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Im Urteil wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

(lnw)
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