Bestechlichkeit, Nötigung, Betrug Drei Jahre Haft für Essener Chefarzt Broelsch

Essen (RPO). Der Starchirurg Christoph Broelsch ist vom Landgericht Essen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Broelsch schwerkranke Patienten zu Spenden genötigt hatte. Gesetzlich Versicherte sollten Beträge meist zwischen 5000 bis 7000 Euro zahlen, wenn sie vom Mediziner schnell und persönlich operiert werden wollten.

 Der ehemalige Chefarzt der Uni-Klinik in Essen, Christoph Broelsch.

Der ehemalige Chefarzt der Uni-Klinik in Essen, Christoph Broelsch.

Foto: AP, AP

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt sagte am Freitag in der Urteilsbegründung: "Bei den 'Spenden' handelte es sich nicht um freiwillige Leistungen aus Dankbarkeit. Es waren vielmehr ultimative Geldforderungen für eine Operation."

Mit dem Geld, das Patienten auf ein Konto der Universität überweisen mussten, habe der Angeklagte seinen Forschungsetat aufbessern wollen, betonte der Richter. Seine Forschungs- und Arbeitsbedingungen seien dadurch verbessert worden. Die Behauptung des Angeklagten, er habe niemals Spenden gefordert, sondern nur darum gebeten, sei von der Realität weit entfernt.

Der Bestechlichkeit in 30 Fällen schuldig

Das Gericht sah es nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit über 100 Zeugen als erwiesen an, dass sich der Transplantationsspezialist in insgesamt 30 Fällen der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung sowie in einem Fall in Tateinheit mit Betrug.

Außerdem verurteilte das Gericht den Mediziner wegen Betruges in acht Fällen und wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen. Die Zahlungen der Betroffenen flossen auf ein Drittmittelkonto für Forschung und Lehre, auf das auch der Mediziner Zugriff hatte.

Der Vorsitzende Richter bescheinigte Broelsch Uneinsichtigkeit und ein "fehlendes Unrechtsbewusstsein". Noch in seinem Schlusswort hatte der 65-Jährige erklärt, die Spenden der Patienten seien nur eine Geste ihrer Dankbarkeit gewesen. Die Verteidiger hatten wegen der umstrittenen Geldzahlungen einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.

"Bei den 'Spenden' handelte es sich laut Kammer aber nicht um freiwillige Leistungen aus Dankbarkeit. "Es waren vielmehr ultimative Geldforderungen für eine Operation", betonte Schmidt. Eine Frau setzte er demnach mit den Worten unter Druck, sie solle schnell zahlen, da sonst das freie Bett weg sei. Das Geld habe er teilweise innerhalb von zwölf Stunden vor einer Operation verlangt, erklärte Schmidt. Mit dem Geld habe der Angeklagte sein Forschungskonto und damit seine Arbeitsbedingungen aufbessern wollen.

Keine "pure Gier"

Pure Gier, wie die Staatsanwaltschaft dem 65-Jährigen unterstellt hatte, war aus Sicht der Kammer allerdings nicht das treibende Motiv des Angeklagten. Viele Patienten hätten Broelsch als einen sehr guten und fürsorglichen Arzt beschrieben, sagte Schmidt. Der Ex-Chefarzt sei jedoch der Überzeugung gewesen, dass ihm die Zahlungen wegen seiner überragenden Leistung einfach zugestanden hätten. Broelsch' Verteidiger kündigten an, das Urteil anzufechten.

Bekanntgeworden waren die Vorwürfe gegen den seit Oktober 2007 suspendierten Mediziner am Essener Uniklinikum durch eine Krebs-Patientin, die sich vergeblich um einen Operationstermin bemüht haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft und ein Berufsverbot für den Mediziner gefordert.

(DDP/APN/felt)
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