Verfahren "Knöllchen-Horst" darf nicht gegen Dolly Buster klagen

Osterode · Der als "Knöllchen-Horst" bekanntgewordene Jäger von Falschparkern ist mit einer Beleidigungsklage gegen Dolly Buster gescheitert. Das Amtsgericht wies das Verfahren. Grund ist das Wörtchen "geil".

 "Knöllchen-Horst", der in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder angezeigt hatte, verlangte mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld von Dolly Buster.

"Knöllchen-Horst", der in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder angezeigt hatte, verlangte mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld von Dolly Buster.

Foto: dpa, Mark Härtl

Das Amtsgericht in Osterode am Harz (Niedersachsen) wies die Klage auf Schmerzensgeld am Donnerstag ab. Ex-Erotikstar Dolly Buster soll in einer Fernsehsendung gesagt haben, "Knöllchen-Horst" geile sich wohl daran auf, wenn er Parksünder anzeige. Das Gericht befand, das Wort "geil" aus dem Munde einer Pornodarstellerin sei keine Herabwürdigung, sondern ein zu der von ihr verkörperten Rolle passender Sprachgebrauch. Außerdem habe der Begriff aus gesellschaftlicher Sicht einen Wandel erfahren und sei nicht mehr nur negativ belegt.

"Knöllchen-Horst", der in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder angezeigt hatte, verlangte mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld von Dolly Buster. Das Gericht wies seine Klage unter anderem auch ab, weil er von dem Sender RTL schon 400 Euro wegen der Äußerung erstritten hatte. Für die von ihm empfundene Beleidigung habe er somit bereits eine Kompensation erhalten, befand das Gericht.

(dpa)
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