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Maßnahme gegen Kindesmissbrauch Digitalminister Wissing lehnt allgemeine Kontrolle von Chats ab

Berlin · Allgemeine Chatkontrollen als Kampf gegen Kindesmissbrauch stehen stark in der Kritik. Nicht nur Bürgerrechtler wenden sich gegen die Pläne, sondern nun auch Bundesminister Volker Wissing. Ein Konflikt zwischen Privatsphäre und Kinderschutz.

 Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Verkehr und Digitales, hat sich gegen die allgemeine Kontrolle von Chats ausgesprochen.

Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Verkehr und Digitales, hat sich gegen die allgemeine Kontrolle von Chats ausgesprochen.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

In der Bundesregierung zeichnet sich ein Konflikt um die Pläne der EU-Kommission ab, im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern die Internet-Überwachung drastisch zu verschärfen. Digitalminister Volker Wissing erklärte am Dienstag, allgemeine Chatkontrollen seien nicht hinnehmbar. „Wir brauchen einen geschützten Raum privater Kommunikation“, erklärte der FDP-Politiker.

Wissing stellte sich mit seiner Erklärung an die Seite von Bürgerrechtlern sowie anderen Digitalpolitikern innerhalb der Ampelkoalition. Sie befürchten, dass das geplante Gesetzespaket dafür sorgen könnte, dass millionenfach genutzte Chatdienste die privaten Nachrichten ihrer gesamten Nutzerschaft durchleuchten müssten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gilt hingegen als Unterstützerin des EU-Vorhabens. Auf Twitter erklärte sie, es habe „höchste Priorität, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen“ und „Täter und ihre Netzwerke mit allen rechtsstaatlichen Mitteln“ zu verfolgen. Sie begrüße deshalb, dass EU-Kommissarin Ylva Johansson den Entwurf vorgestellt hat.

Auch Wissing betonte, der Schutz von Kindern vor Missbrauch habe für ihn höchste Priorität. „Gleichzeitig müssen wir digitale Bürgerrechte schützen, dazu gehört ein Recht auf Verschlüsselung“. Einige der Vorschläge der Kommission beunruhigten ihn, weil sie einen Eingriff in den geschützten Raum der Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen könnten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf deren besonderen Schutz, weil dies in Deutschland als Fernmeldegeheimnis ein Grundrecht sei.

Der Verkehrs- und Digitalminister sprach außerdem von „vielen offenen Fragen“: So müsse etwa geklärt werden, wie die betroffenen Anbieter die zunächst erforderliche Risikoeinschätzung vornehmen sollen, ohne sich von den Inhalten der Kommunikation Kenntnis zu verschaffen.

Am Montag hatten bereits vier Bürgerrechtsgruppierungen in Deutschland gegen eine mögliche allgemeine Chatkontrolle protestiert. Das Kinderschutzpaket der EU-Kommission stelle mehr als 440 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht, erklärte am Montag die Bürgerbewegung Campact gemeinsam mit den Organisationen Digital Courage, Digitale Freiheit und Digitale Gesellschaft. „Statt die Verbreitung illegaler Inhalte zu unterbinden, setzt es das Recht auf Privatsphäre außer Kraft.“

(axd/dpa)
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